@Lohntante_123 schrieb:Nach unseren Informationen kommt die Umsetzung der Aktivrente mit dem nächsten Datev-Update.
Genau heißt es im Dok. 1048874:
LODAS und Lohn und Gehalt setzen die Aktivrente dann entsprechend (nach Finalisierung der Details durch den Gesetzgeber) in einer der nächsten Programmversionen um.
Für das Januar und Februar-Update ist überhaupt kein Lodas-Update geplant. Vor dem März-Update wird dies also nichts. Und es steht nicht einmal fest, ob die Aktivrente dann enthalten ist.
Abgesehen davon, dass ohne Finalisierung der Details Datev offensichtlich gar nicht erst damit startet. Man kann also schon froh sein, wenn die Aktivrente noch im 1. Halbjahr umgesetzt wird.
Wir haben unsere Mandanten angeschrieben, dass für Januar definitiv die Steuerbefreiung der Aktivrente nicht stattfindet und wir aktuell erst mit der März- oder April-Abrechnung damit rechnen.
Also die Idee finde ich eigentlich gut. Zwar werden wir keinen Freibetrag beantragen, aber wenn ich einfach 2.000 € mtl. Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlege, sollte das Programm richtig rechnen. Die ESTAM schmeißen mir den dann zwar wahrscheinlich jeden Monat wieder raus, aber so lange bis es eine Progammlösung gibt, kann ich ihn ja immer wieder neu eingeben. Und auf diese Weise muss mir nicht erst eine Lohnart basteln, die am Ende sowieso korrigiert werden muss.
Grundsätzlich bin ich zwar auch der Meinung, man sollte einfach auf die Progammlösung warten, aber es soll ja auch vorkommen, dass Rentner in der Zwischenzeit versterben. Wir haben z.B. eine schwer krebskranke Rentnerin. Vielleicht hat sie am Ende nichts mehr von der Gesetzesänderung.
Das klingt tatsächlich nach dem einfachsten Plan, ohne mit einer gesonderten Lohnart und ggf. Aufteilung des Lohns arbeiten zu müssen.
Wir hätten alternativ noch folgende Ideen:
- normalen Bruttolohn steuer- und sv-pflichtig abrechnen und die Steuer über: Bewegungsdaten I sonstige Angabe I laufender Monat I Korrekturen wieder als Erstattung hinzurechnen --> Betrag wird im Steuerbrutto ausgewiesen aber nicht versteuert
- Lohnart 200 umschlüsseln auf 3 "Bezüge nur sv-pflichtig" --> Betrag taucht nicht im Steuerbrutto auf
Ich würde hier gar nichts basteln, da am Ende du das ganze doppelt korrigieren musst.
Wenn Datev den Freibetrag nachher automatisch berücksichtigt hast du im System immer noch deine manuellen 2000 Freibetrag drin, die du korrigieren musst damit der AN später nicht 4500,-EUR + den regulären frei hat.
Daher lieber warten auf die automatische Korrektur durch Datev.
Und vom Sterbefall würde ich erstmal nicht ausgehen. Dem FA oder erben später erklären, das man gebastelt hat und wer jetzt was zu bekommen hat?
Das verstehe ich total und wie schon geschrieben, ich bin eigentlich auch immer für die Programmlösung. In diesem Fall sehe ich es aber anders.
Ich bin immer sehr dankbar für Lösungsvorschläge in der Community und wollte meinen daher gerne teilen. Aber letztlich muss das jeder selbst entscheiden. Und natürlich muss man, dann später, wenn eine Lösung von der DATEV da ist, dran denken, das wieder rückgängig zu machen. In meinem Fall bin ich sicher, dass ich dran denke.
Ich bin auch dagegen hier zu basteln.
Denn wenn du einen Freibetrag manuell einträgst, bleibt das ganze dem Grunde nach trotzdem steuerpflichtiger Arbeitslohn der in der Lohnsteuerbescheinigung auch entsprechend ausgewiesen wird.
Außerdem weißt du ja noch nicht mit Sicherheit, welche Lohnbestandteile alle auf die Aktivrente angerechnet werden dürfen.
Im schlimmsten Fall hast du 'ne Kfz-Überlassung die am Ende nicht anrechenbar ist und schon ist deine Lohnsteuerfalsch.
Weiterhin gibt es ja auch noch das Problem mit den SV-Beiträgen auf die Aktivrente. Die dürfen ja auch nicht als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden.
Falls die Rentner vor Veröffentlichung der Programmlösung aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen die im Zweifelsfall eben eine Einkommensteuererklärung machen. Man könnte hier aber auch mit dem AG sprechen, ob man trotzdem noch eine Nachberechnung anstoßen soll. Somit würde man das bereits über die Lohnsteuerbescheinigung glatt ziehen und der AN bekommt eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuern zurück.
Ich sage meinen Mandanten bei Rückfragen auch nur, dass es grundsätzlich so ist, aber ich das eben noch nicht abrechnen kann. Sobald von Datev was da ist, wird rückwirkend korrigiert.
Die richtige Lösung wäre natürlich am schönsten. Die gibt es aber aktuell nicht.
Es jetzt einfach steuerpflichtig abzurechen auf Kosten der Mitarbeiter ist doch aber auch nicht die Lösung.
Gerade wo es wirklich unsicher ist, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist, da sich die Datev dazu auch absolut nicht äußert und auf fehlende Konkretisierung des Gesetzgebers verweist.
Einige Mitarbeiter fangen bei unseren Mandanten gerade unter der Voraussetzung der Beschäftigung als Aktivrentner an.
Dann sollte man hier an die liebe Regierung verweisen, dass die das erst kurz vor Jahresende entschieden haben ohne im Vorfeld klare Regeln aufzustellen. Und die lieben Softwareunternehmen sind jetzt am rotieren und würden ja gern, können aber nicht aufgrund fehlender Vorgaben.
Ist ja schließlich nicht das erste Mal. 🙄
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Wir werden auf keinen Fall irgendwas basteln. Auch die Datev rät davon ab (Telefonkontakt)
Auch sind die FAQ nicht draußen bezüglich der Umsetzung
Ok.
Die Datev muss umsetzten vorher machen wir gar nichts .
Wartet die Datev evtl auf klare Regelungen zur Umsetzung? Das muss alles geklärt sein.
Genau so geben wir es an die Mandaten auf Nachfrage weiter
Wir haben nicht viele beschäftigte Altersrentner. Die meisten sind Minijobber -also egal . Oder Renter die die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben .
DATEV DATEV....?????
hmm, wer ist das gleich nochmal gewesen? DATEV ????
Mir fällt auf, dass alle hier von der DATEV Schreiben, mutmaßen, was die DATEV tun oder nicht tun wird.
Alles schön und gut. Ich dachte allen Ernstes, das hier sei ein DATEV Forum ?!? Jetzt verstehe ich es erst: die haben das Forum eingerichtet, aber ihren Mitarbeitern danach streng verboten hier mal reinzuschauen und evtl. gerade besonders interessante Fragestellungen AUF KEINEN Fall zu beachten, AUF KEINEN FALL MAL EINE NOCH SO KURZE ANTWORT AUS DATEV SICHT zu schreiben. Anders kann es nicht sein.
*Inronie-Modus aus*
😂🙈Die Datev (bzw. Adecco) verweist auf telefonische Nachfrage auf folgendes Hilfedokument: https://help-center.apps.datev.de/documents/1048874 welches man im Auge behalten soll. Das hatte man zwar schon vorher gesehen aber gut...
Es soll am Gesetzgeber und dem Umsetzungsplan liegen, folgend kann die Datev aktuell nicht handeln.
Da bleibt einem nur die Entscheidung: Einigermaßen richtig pfuschen, mit dem was man zur Verfügung hat (glücklicher Mandant und Mitarbeiter) oder es einfach sein lassen und warten (definitiv sicherer). Für beides gibt es mMn gute Argumente.
Ein Chaosthema zum Jahreswechsel ist ja eigentlich schon fast Tradition. 😉
Oder wie Miss Sofie immer so schön sagt: "The same procedure as every year..." 😂
Bei der Menge an Beiträgen und Beschwerden hier, könnte man denken es gibt hunderte Rentner die 3000,- EUR oder mehr verdienen und auf 200 EUR ersparte Steuern sofort angewiesen sind. Ich kann es nicht mehr nachvollziehen, warum man nicht einfach abwarten und dem AN um 2-3 Monate Geduld bitten kann. Meines Erachtens haben die Rentner da mehr Verständnis als hier so manche Beitragsschreiber.
Genau so sehe ich das auch.
Haben denn so viele User hier Mengen an Teilzei- oder Vollzeit weiterbeschäftigte Rentner?
Die meisten Rentner die ich abrechne sind Minijobber.
Ich zB habe bei meinen 70 Mandaten die ich betreue gerade mal zwei Rentner die das betrifft. Wobei bei einem keine Lohnsteuer monatlich anfällt.
Der eine Mitarbeiter hat über den Mandaten nachgefragt und wir haben gesagt : „dauert noch weil neues Gesetz „ und gut
Wir bei uns im Büro werden nicht provisorisch rumexperimentieren. Es wird gewartet bis März oder April und gut ist es .
Also ich habe deutlich mehr Rentner. Schon in einem Lohnmandat gibt es 6 Regelaltersrentner. Die Hälfte davon sind aktuell Minijobber, aber einer von dennen möchte unbedingt auf einen Midijob aufstocken um in den Genuss der Aktivrente zu kommen
Bei einem anderen Mandanten habe ich gerade einen Rentner der mal als Krankheitsvertretung ne kurzfristige Bechäftigung ausübt. Nächsten Monat ist der wieder weg und hat zwar SV gespart aber keine Steuern...
Andere Rentner (ehemalige Geschäftsführer) überlegen natürlich die Aktivrente zu nutzen um ihren Minijob mit einen PKW aufzubessern... sofern der anrechenbar ist
@NaJu2008 schrieb:
Bei einem anderen Mandanten habe ich gerade einen Rentner der mal als Krankheitsvertretung ne kurzfristige Beschäftigung ausübt. Nächsten Monat ist der wieder weg und hat zwar SV gespart aber keine Steuern...
Der dürfte aber von der Aktivrente ohnehin nicht profitieren, da hierfür Voraussetzung eine sv-pflichtigen Beschäftigung ist.
Das ist halt die große Frage, ob es hier eventuell noch eine Ausnahmeregelung gibt.
@Claudia- schrieb:... und dem AN um 2-3 Monate Geduld bitten kann.
...
Der war gut.
Die Logik in der Praxis ist folgende: Sobald solche Themen in den Nachrichten auftauchen, stehen die betroffenen AN und auch solche, die überhaupt nicht betroffen sind, auf der Matte und fragen, wann denn ENDLICH die jeweils aktuelle Ersparnis auf ihrem Lohnzettel auftaucht. Das auch gerne wöchentlich/monatlich.
Diese Regel gilt genauso (fast) immer, wie die, dass bei einer negativen Differenz von EUR 0,50 auf der Abrechnung sofort das Lohnbüro böse angesprochen wird, bei einer positiven Differenz von EUR 500,- aber jedoch "still ruht der See" gespielt wird.
Davon abgesehen kann ich einige Datev-Anwender hier nicht verstehen, die denken, dass ein am 19.12. verabschiedetes Gesetz bzw. dessen Folgen quasi sofort im neuen Jahr in den Abrechnungssystemen zur Verfügung steht.
Bei uns sind übrigens 3 AN davon betroffen, die trotz Renteneintritt weiterarbeiten wollten (gut bezahlt, kein Minijob). Ganz so selten kommt das m.M.n. nicht vor, wie her manche denken.
"Davon abgesehen kann ich einige Datev-Anwender hier nicht verstehen, die denken, dass ein am 19.12. verabschiedetes Gesetz bzw. dessen Folgen quasi sofort im neuen Jahr in den Abrechnungssystemen zur Verfügung steht."
Auch das kann man nicht mehr hören: das Gesetzt ging am 19.12. durch den Bundesrat, ja.
Bekannt, dass diese gesetzliche Regelung kommen wird war es aber bereits seit dem Thema Mwst. Senkung für die Gastro. Also seit langem. Man hätte sich besser vorbereiten können. Schlichtweg.
Es ist einfach so: die DATEV SCHLÄFT. Andere Softwarelösungen haben es ja auch geschafft. Nur die übergroße, behäbige und veraltete Maschine DATEV kommt mal wieder nicht nach. Wie so oft. Das muss einem auch mal zu denken geben. Und das noch bei den saftigen Preisen, die für jede Kleinigkeit berechnet werden.
@anjuwan schrieb:
Sobald solche Themen in den Nachrichten auftauchen, stehen die betroffenen AN und auch solche, die überhaupt nicht betroffen sind, auf der Matte und fragen, wann denn ENDLICH die jeweils aktuelle Ersparnis auf ihrem Lohnzettel auftaucht. Das auch gerne wöchentlich/monatlich.
Richtig! Aber damit können wir als alte Hasen und/oder Eltern doch sehr gut umgehen, weil uns das die Berufserfahrung / Lebenserfahrung gelehrt hat! Oder waren wir die gesamte Kleinkindzeit unseres Nachwuchses genervt, der bei Reisen minütlich fragte: "Wie weit ist es denn noch?" "Wann sind wir endlich da?". 😉
Viele Grüße und einen entspannten Tag!
@MetzBus schrieb:
Auch das kann man nicht mehr hören: das Gesetzt ging am 19.12. durch den Bundesrat, ja.
Bekannt, dass diese gesetzliche Regelung kommen wird war es aber bereits seit dem Thema Mwst. Senkung für die Gastro. Also seit langem. Man hätte sich besser vorbereiten können. Schlichtweg.
Auf gut Glück irgendwas programmieren was evtl. nicht kommt? Hatten wir doch in den letzten Jahren oft genug dass geplant wurde aber nicht umgesetzt - Stichtwort GWG-Grenze.
So bescheiden, wie das Gesetz nun geschrieben wurde, ist das durch niemanden umsetzbar. Warum hier falsch programmieren lassen und das auch noch veröffentlichen/freigeben?
Über DATEV kann man oft meckern, aber gerade im Lohnbereich läuft der Laden.
Adressat fürs Meckern ist unsere seit Jahren unfähige Regierung. Es wird immer von Bürokratieabbau gefaselt, nur kommen tut sie nicht - Aktivrente ist der nächste Bürokratieaufbau.
Wie schon gesagt wurde, ist aus meiner Sicht der Lohnbereich bei Datev spitze
Mit Ausnahme der technischen Probleme, die in letzter Zeit sich häufen. Keine Probeabrechnungen und natürlich um den 10. herum oder Datenschutzverletzung, weil die Probeabrechnungen an den falschen StB gingen, weil die Datev mal eben eine Notlösung gebaut hat?
Moin,
ich habe jetzt gerade die erste Abrechnung erstellt, bei der die Aktivrente eigentlich zur Anwendung kommen sollte. Ich habe den AN durch einen Hinweis in der Abrechnung informiert, dass die Umsetzung sich noch verzögert:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Genau. Was ich bereits in meinem Beitrag 22 (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Aktivrente-2026/m-p/529056#M133023) schrieb:
"Auf Halde" programmieren, in der Hoffnung, die Gesetzesänderung wird vom Bundesrat bestätigt, kann man sich heutzutage nicht mehr erlauben. DATEV schon gar nicht, weil zusätzlich jede Änderung in den OnPremise-Programmen mittlerweile, aufgrund des Alters, sehr aufwendig ist.
Adressat fürs Meckern ist unsere seit Jahren unfähige Regierung.
Auch hier volle Zustimmung und deswegen mein Beitrag 69 (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Aktivrente-2026/m-p/532751#M134448).
Wer sich beschweren möchte, darf gern telefonieren oder schreiben.
Lohnabrechner und denen vorgelagert die Software-Hersteller sind hier nicht der richtige Ansprechpartner und man muss sich endlich davon lösen, für alles verantwortlich gemacht werden zu können. Ich erlasse keine Gesetze, Verordnungen oder sonstige Vorschriften, ich muss diese umsetzen, ob ich die persönlich für Mumpitz halte oder nicht.
Anhand des Diskussionsverlaufes hier wird ohnehin schon klar, dass diese ganze Geschichte nicht so einfach ist, wie sie in den Medien immer wieder dargestellt wird. Da geht es auch um solche Fragen wie: Soll/muss der berücksichtigte Freibetrag in der LSt-Bescheinigung auftauchen oder nicht? Wenn ja, auf der linken Seiten bei den ELStAM oder im rechten Teil bei den Abrechnungswerten? Laut Muster vom BMF überhaupt nicht, aber das muss nichts heißen.
Der Gesetzgeber hat früher schon so oft nach der "Möwen"-Taktik gehandelt:
Heranfliegen, herumkreischen, auf alles shicen und wieder wegfliegen.
Auch hier war es nicht anders.
Ich habe einfach in den Personalstammdaten einen monatlichen Freibetrag von 2.000,00 € eingegeben, das klappt. Die Abrechnung kann ich ja nach der neuen Programmfreigabe über eine Nachberechnung korrigieren.
@Hans-Jürgen-Kirsch schrieb:Ich habe einfach in den Personalstammdaten einen monatlichen Freibetrag von 2.000,00 € eingegeben, das klappt. Die Abrechnung kann ich ja nach der neuen Programmfreigabe über eine Nachberechnung korrigieren.
Es steht Ihnen natürlich völlig frei, das zu tun. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe an, mit irgendwelchen Workarounds die liederliche Arbeit des Gesetzgebers zu unterstützen und Programmabläufe "umzubiegen".