Im Nachbarfaden wird von knapp 2 Wochen geschrieben. Das ist so FALSCH! Wir haben seit mindestens dem 13. Oktober, eher früher, also wohl um den 10. Oktober herum (über ein MONAT!) Problem beim Abruf von Bescheiden, schriftlich bestätigt durch einen Servicekontakt der DATEV. Anlässlich des ersten Zwölftel der Kerze möchte ich nicht mehr bitten, dass sich hier kurzfristig eine Lösung findet, sondern FORDERE dies ein. Frist zur Behebung des Schadens ist der 17.11.2025. Wenn die DATEV dies jetzt nochmal schriftlich und mit meinem Briefkopf braucht, kann sie das gerne haben. Dann aber auch mit einer Aufstellung des verursachten Schadens und meiner Bankverbindung.
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