Hallo, die Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt" weist das tatsächlich erzielte sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Arbeitnehmers aus. Für die Dauer der Kurzarbeit werden keine Beträge in der Auswertung dargestellt, da das Kurzarbeitergeld nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erzielt hätte, wird nicht ausgewiesen. Bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze muss daher individuell geprüft werden, ob die Unterschreitung nur vorübergehender Natur z. B. aufgrund von Kurzarbeit ist oder die Versicherungsfreiheit bestehen bleiben kann. Bei Quarantäne übernimmt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen die Auszahlung der Entschädigung. Das ausgefallene Bruttoentgelt unterliegt der Sozialversicherungspflicht und ist über die Lohnart 5600 - Fiktivlohn IfSG, lfd SV nur AG zu erfassen. Diese fließt standardmäßig in die Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt" ein. In den ersten sechs Wochen hat die Quarantäne bei korrekter Verwendung der Lohnart 5600 - Fiktivlohn IfSG, lfd SV nur AG für das ausgefallene Bruttoentgelt keine Auswirkung auf die Werte in der Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt", da das ausgefallene Bruttoentgelt dem Entgelt entsprechen sollte, das der Arbeitnehmer ohne Quarantäne erzielt hätte. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt mehr. Ab der 7. Woche Quarantäne fließen daher keine Werte mehr in die Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt". Auch in diesem Fall ist bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine individuelle Prüfung notwendig. Die Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt" dient als Hilfsmittel für die Beurteilung der Versicherungspflicht und weist das tatsächlich erzielte sozialversicherungspflichtige Entgelt eines Arbeitnehmers aus. Eine Veränderung des Versicherungsstatus eines Arbeitnehmers sollte nicht alleine auf Basis dieser Auswertung erfolgen. Viele Grüße aus Nürnberg Matthias Platz Personalwirtschaft DATEV eG
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