Hallo Zusammen, wir benötigen bitte eure Hilfe! Bei unserem AN wird die Meldung 54 erstellt. Welche auch korrekt ist. Allerdings wird die Summe unseres Erachtens nach, falsch ausgewiesen. In 2024 wurde die Summe ausgewiesen die berechnet wurde. In 2025 wurde nicht einmal die Hälfte in der 54 Meldung übermittelt.
Wir haben erst an die BBG gedacht, dann an die Steuerklasse, die Märzklausel ist uns auch noch eingefallen. Alles macht aber nicht so wirklich Sinn...
Woran liegt es, das die Sonderzahlung nicht komplett ausgewiesen wird?
Liebe Grüße und Danke für eure Unterstützung! 😊
Dieser Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
Zusätzlich wurde die Betriebsnummer des Arbeitgebers in den Anhängen geschwärzt, siehe Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nr. 5.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Leider konnte ich nicht mehr Dateien hinzufügen. Aus den Abrechnungen kann man die Beträge entnehmen. 🙂
Moin,
in die 54er-Meldung wird der Betrag aufgenommen, der RV-pflichtig ist. Dies ist in beiden Fällen so erfolgt.
Bei der Abrechnung Anfang 2024 wurde die volle Einmalzahlung in Höhe von € 11.161 über die Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet und entsprechend als Sondermeldung gemeldet.
Bei der Abrechnung Anfang 2025 wurde die Märzklausel nicht angewandt, weil vermutlich die BBG in 2024 bereits durch das normale Gehalt erreicht ist. Somit greift nur die bisherige Beitragsbemessungsgrenze 2025, so dass nur ein Teilbetrag der Sonderzahlung RV-pflichtig ist (RV-Brutto von Ihnen ja auch gelb markiert) und somit nur dieser Betrag gemeldet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:
Bei der Abrechnung Anfang 2025 wurde die Märzklausel nicht angewandt, weil vermutlich die BBG in 2024 bereits durch das normale Gehalt erreicht ist.
Die Märzklausel kam doch zur Anwendung. Es konnten aber nur noch 3231,10€ in 2024 verbeitragt werden.
Sieht alles in Ordnung aus soweit.
@pogo schrieb:
Die Märzklausel kam doch zur Anwendung. Es konnten aber nur noch 3231,10€ in 2024 verbeitragt werden.
Okay, Danke für's Aufpassen und Mitdenken 😀