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Verbraucherinsolvenz - Verrechnung

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letzte Antwort vor 9 Stunden 08:36:28 von H19B20s
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H19B20s
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Guten Tag Zusammen, 

 

wir benötigen bitte eure Unterstützung! 🙂 

Unser AN hat eine Verbraucherinsolvenz. Er hat aktuell eine Überzahlung. Dadurch erhalten wir immer einen Hinweis. Der Insolvenzverwalter und der AN haben sich geeinigt das die Summe verrechnet wird. Es gibt keine Auszahlung an den AN. Dokument liegt vor.

 

In Datev Lohn und Gehalt gibt es aktuell keine Möglichkeit dies zu hinterlegen, oder? 

Gibt es eine Möglichkeit den Hinweis "zu schließen"? 

 

Lieben Dank und einen angenehmen Nachmittag! 

 

Sonnige Grüße 🙂 

 

H19B20s_0-1761564573000.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
170 Mal angesehen

Hallo,

 

in Lohn und Gehalt kann die mit dem Insolvenzverwalter individuell vereinbarte Verrechnung nicht erfasst werden.

 

Der Hinweis kann zwar im Verarbeitungsprotokoll ausgeblendet werden, die bestehende Überzahlung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

 

Damit die Überzahlung inkl. Hinweis nicht weiter berücksichtigt wird, muss die aktuelle Verbraucherinsolvenz beispielsweise zum Vormonat beendet und neu zum aktuellen Monat angelegt werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
H19B20s
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
41 Mal angesehen

Guten Morgen Frau @Nina_Schöneweis, es hat geklappt. Wir haben keine Hinweise mehr 😊 Lieben Dank für die schnell Hilfe. Sonnige Grüße 

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letzte Antwort vor 9 Stunden 08:36:28 von H19B20s
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