Hallo Zusammen,
leider konnten wir bei DATEV niemand erreichen (bzw. sind nach 30 Minuten aus der Warteschleife geflogen)
Nun probieren wir unser Glück hier.
Eventuell kann uns jemand hierbei helfen.
Wir möchten die Lohnabrechnungen abrechnen. Haben bei AN Online den Haken raus gekommen.
Mussten die Abrechnungen wieder löschen und haben zum zweiten Mal den Lohn abgerechnet. Beim zweiten Mal haben wir den Haken wieder ein gemacht und bekommen nun auch die Lohnabrechnungen von davor angezeigt.
Kann man das unterdrücken dass das Programm auch die Abrechnung von dem ersten Lohn lauf in Arbeitnehmer Online ausweist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wurden Auswertungen in Arbeitnehmer online bereitgestellt, so können diese im Anschluss nicht mehr gelöscht werden.
Damit die Online-Bereitstellung der Lohndokumente den gesetzlichen Anforderungen der Textform nach § 130 BGB genügt, muss die Möglichkeit eines nachträglichen Änderns oder Ersetzens von eingestellten Lohndokumenten ausgeschlossen sein.
Für das Bereitstellen von Dokumenten in Arbeitnehmer online heißt das, dass wir nachträglich keine Dokumente löschen dürfen, die dem Arbeitnehmer bereits in Arbeitnehmer online bereit gestellt wurden.
Möglicherweise ist an dieser Stelle die Nutzung eines Zeitversatz hilfreich.
Ein Zeitversatz in Tagen für den Zugriff durch den Arbeitnehmer kann vorgegeben werden. Die Auswertungen werden nach der Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist in Arbeitnehmer online eingestellt. Innerhalb der Frist durchgeführte Wiederholungsabrechnungen werden nicht bereitgestellt. Sie haben Zeit für Korrekturen.
Informationen zum Zeitversatz finden Sie im Dokument 1070847 .
Hallo liebe KOBs,
ich habe auch eine Frage zu AN online somit schließ ich mich hier gleich an:
Die Kosten liegen ja bei ca. 0,15 EUR pro Mitarbeiter mtl. - wenn man berichtigte Lohnabrechnungen bereitstellt, wie verhält es sich hier? Zahlt man dann nochmals 0,15 EUR?
Über eure Rückmeldung freue ich mich.
Liebe Grüße