Hallo! Die Schritte wären eigentlich eine Abmeldung zum 1.1. (also mit dem Tag, an dem man zum NebenAG wurde) und Neu-Anmeldung als Haupt-AG zum 2.1. (also zum Folgetag). Ich bin mir gerade nicht sicher, ob man zwischendurch erst auf die Rückmeldung warten muss, dass die Abmeldung erfolgreich war. Wenn das nicht funktioniert und sich auch sonst nichts klären lässt (der ehem. AG meint, es wäre alles in Ordnung, der AN weiß auch nichts anderes) würde ich den Arbeitnehmer bitten, sich mit dem Finanzamt auseinander zu setzen. BMF v. 08.11.2018 - IV C 5 - S 2363/13/10003-02 BStBl 2018 I S. 1137 "Verfahren bei unzutreffenden ELStAM 34Stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber unzutreffende ELStAM bereit, kann der Arbeitnehmer deren Berichtigung beim Finanzamt beantragen (§ 39 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 EStG, vgl. Rz. 7 und 10 bis 12). In Betracht kommen neben unzutreffenden melderechtlichen Merkmalen insbesondere ELStAM, die aus technischen Gründen nicht zeitnah berichtigt werden können. Neben der Möglichkeit des Arbeitnehmers, eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zu beantragen (vgl. Rz. 35), besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu drei Monaten den Lohnsteuerabzug mit den bisherigen ELStAM durchzuführen (vgl. Rz. 97 ff.)."
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