Hallo! Ich habe einen Angestellten mit Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze, eine unterhaltsberechtige Person und 3 Pfändungen vorliegen (Insgesamt über 525,07 €). Laut Tabelle ist die Grenze bei 1.939,99 € Jetzt kommt einmalig in 05 eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 1.000,00 € dazu - in LUG mit Lohnart 5670, geschlüsselt auf "normal pfändbar", die Grenze ist jetzt überschritten. Bild von der Abrechnung und dem Protokoll dazu im Anhang... Kann mir jemand erklären, warum nur 474,98 € in die Pfändungen gehen, 50,09 € als Rest stehen bleiben und 2.366,00 € zur Auszahlung kommen? Ich habe erwartet, dass alle Pfändungen voll bedient werden. EDIT ... ich habe das Berechnungsprotokoll der Pfändung gefunden, die Pfändung wir genau zu 50% des den Freibetrag übersteigenden Teils bedient - wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, aber ist das hier auch richtig?
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