Anscheinend ist die Berechnungsweise für Gehaltsempfänger wohl tatsächlich mit den Durchschnittsstunden möglich und wird auch von der Arbeitsagentur (teilweise) so akzeptiert. Ich persönlich bevorzuge immer die Berechnungsweise mit dem tatsächlichen Soll. Überstunden werden ja auch anhand des tatsächlichen Monatssoll ermittelt und nicht anhand der Durchschnittsstunden oder bei einem ganzen Monat Urlaub werden ja auch nicht 21,67 Tage abgebucht, sondern die Sollarbeitstage. Da ich mit Lodas abrechne, kann ich nicht zu 100% die Vorgehensweise in Lohn und Gehalt schildern, das Grundprinzip sollte aber dasselbe sein 😉 Unter Mandantendaten habe ich die monatliche Sollarbeitszeit für Vollzeitarbeitskräfte erfasst (alternativ auch für die Mitarbeiter, die in der Mehrzahl sind.. z.B. 5 Vollzeit- und 10 Teilzeitkräfte a 6 Stunden und 3 Teilzeitkräfte a 4 Stunden, dann wären das die 6 Stunden-Kräfte). Im Beispielfall wären das also z.B. 22x6 Stunden für April, 21x6 für den Mai und 22x6 für den Juni. Für alle anderen Mitarbeiter habe ich in den Personalstammdaten unter Arbeitszeiten die abweichenden Sollarbeitszeiten erfasst. Mit der Berechnungsmethode des tatsächlichen Solls gibt es dann nicht so merkwürdige Fälle wie bei der Methode mit den Durchschnittsstunden für Februar oder die Monate mit 31 Tagen. Letztendlich muss es jeder selber wissen, wie er abrechnen möchte. Uns hat es damals die Arbeitsagentur nahe gelegt mit dem tatsächlichen Soll zu rechnen. Gruß Flitze PS - wenn die Arge darauf besteht, dass sie mit den Durchschnittsstunden rechnen, müsste wohl die monatliche Arbeitszeit unter Mandantendaten angepasst werden (ist aber nur eine Vermutung)
... Mehr anzeigen