Im DATEV-Kanzlei-Rewe-Tool zur Überbrückungshilfe kann man hauptberufliche Solo-Selbständige definieren. Es wird aber immer eine Beschäftigtenzahl angefordert. Zählt der Unternehmer als ein Beschäftigter wie es bei der Soforthilfe auch möglich war oder muss man da anders vorgehen, um den Fehler raus zu bekommen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
für Soloselbständige ist die Beschäftigtenzahl mit 1 anzusetzen. Die Ausfüllhilfe im Antrag sagt hierzu:
Freiberufler oder Solo-Selbstständige:
Wenn als Art des Unternehmens "Freiberufler oder Solo-Selbstständige" ausgewählt wurde, wird die Anzahl der Mitarbeiter automatisch mit 1 vorausgefüllt.
Bei einem Unternehmen mit Arbeitnehmern zählt der Inhaber aber nicht mit:
Die Inhaberin / der Inhaber ist kein/e Beschäftigte/r (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden).
Viele Grüße
Uwe Lutz