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Überbrückungshilfe Solo-Selbständige Beschäftigtenzahl

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letzte Antwort am 09.08.2020 15:46:32 von Uwe_Lutz
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jodaniels
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1002 Mal angesehen

Im DATEV-Kanzlei-Rewe-Tool zur Überbrückungshilfe kann man hauptberufliche Solo-Selbständige definieren. Es wird aber immer eine Beschäftigtenzahl angefordert. Zählt der Unternehmer als ein Beschäftigter wie es bei der Soforthilfe auch möglich war oder muss man da anders vorgehen, um den Fehler raus zu bekommen?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
962 Mal angesehen

Moin,

 

für Soloselbständige ist die Beschäftigtenzahl mit 1 anzusetzen. Die Ausfüllhilfe im Antrag sagt hierzu:

 

Freiberufler oder Solo-Selbstständige:
Wenn als Art des Unternehmens "Freiberufler oder Solo-Selbstständige" ausgewählt wurde, wird die Anzahl der Mitarbeiter automatisch mit 1 vorausgefüllt.

 

Bei einem Unternehmen mit Arbeitnehmern zählt der Inhaber aber nicht mit:

 

Die Inhaberin / der Inhaber ist kein/e Beschäftigte/r (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 09.08.2020 15:46:32 von Uwe_Lutz
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