Ich bekomme die Einstellungen gedanklich nicht mehr hin, die wir damals vorgenommen haben - muss aber auch dazu sagen, dass wir keinen Feiertag mit KU-Feiertag berechnet haben. Ist es jetzt im Nachhinein nicht quasi 'irrelevant', aufgrund welcher Schlüsselungen die Kürzungsformel nicht geklappt hat? Wenn immer mit dem Durchschnitt gerechnet wurde, aber eben nicht bei Feiertags-KUG, soll die Dame behilflich sein bei der korrekten Werteermittlung und dann wird einfach korrigiert. Die Prüfung kostet Sie momentan wahrscheinlich eh schon Zeit und Nerven, da macht es eventuell Sinn, bei dieser minimalen Abweichung nicht zu viel Zeit zu investieren?! Wir reden hier doch bei der Durchschnittsberechnung doch nur von 8,78 Euro weniger Anspruch/Erstattung + SV?! Oder steh ich gerade aufm Schlauch? Dafür würde ich kein Fass aufmachen, die Korrektur 'durchwinken' und mich wundern, dass man sich daran festbeißen kann. (eventuell lasse ich aber außer Acht, dass es sich um viele Mitarbeiter handelt und sich die Differenzen aufsummieren).
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