Hallo zusammen, ein Mitarbeiter von uns ist für knapp 4 Monate ausgefallen (Aufgrund eines Arbeitsunfalls). Er hat einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Nun stellt sich für uns die Frage, ob der geldwerte Vorteil (für den Wagen an sich und die Fahrt zur Arbeit) nachberechnet werden muss, da wir für die vollen Monate, die er ausgefallen ist, eine Nullabrechnung über DATEV erhalten haben. In meiner Recherche bin ich auf § 23c SGB IV gestoßen, der besagt, dass die Summe aus Ersatzentgelt und GWV PKW das Nettoarbeitsentgelt nicht um 50€ übersteigen darf. Hierbei habe ich mich "nur" auf den GWV des PKW's an sich bezogen, da meiner Meinung nach kein GWV für den Arbeitsweg entstanden ist, da er ja nicht zur Arbeit gefahren ist. Da dieser Fall für mich in dieser Art zum ersten mal vorkommt, würde ich mir gerne noch weitere Meinung dazu einholen. Vielen Dank!
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