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Frage Nachweis Inflationsausgleichsprämie

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letzte Antwort am 14.12.2022 13:53:11 von sokrates
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Lohnnutzer
Einsteiger
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Wie sind uns im Büro sehr unsicher was hier rechtlich gemacht werden muss.

Einige wollen im Dezember auszahlen.

 

Wir haben ein Schreiben entworfen was alle Arbeitgeber jeden Mitarbeiter unterschreiben lassen sollen. Mit Text aus welchem Hintergrund gezahlt wird.  Zur Absicherung 

Jetzt ist das mehreren Chefs zu aufwendig. 
Die meinen das Wort Inflationsausgleichsprämie auf der Gehaltsabrechnung würde ihnen reichen.

(passt ja nicht mal in das Feld bei Lodas)

 

Und ist das nicht recht so . Man sollte sich rechtlich absichern .

wie handhaben sie das?

vw
Erfahrener
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Guten Abend,

also laut Ziffer 10 der FAQ des BMF ist die Bezeichnung der Lohnart als " z.B. Inflationsausgleichsprämie"auf der Lohnabrechnung ausreichend...

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

 

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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Lohnnutzer
Einsteiger
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Vielen Dank. Ich lese noch mal genau nach.

 

Inflationsausgleichsprämie passt ja leider nicht in das Feld bei der Lohnart.

ich habe Inflationsbonus oder Inflationsprämie getextet. Ich hoffe das reicht dann aus 

vw
Erfahrener
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oder "Infl.ausgl.prämie" 😄.

Kenne mich mit LODAS leider nicht aus.

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
jena
Fortgeschrittener
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Lohnart heißt hier "Inflationsprämie" und dann einmaligen Text auf Lohnabrechnung "Inflationsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG"

FrauSmith
Aufsteiger
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Wir benennen die Lohnart als „Inflationsprämie“. Das ist ja deutlich formuliert.

Leider passt ein längerer Text ja nicht.

 

Mehr nicht. Kein Anschreiben, kein Text auf der Abrechnung

In mehreren Schulungen wurde gesagt, dass die Betitelung der Lohnart ausreichend ist.


Bei Gesellschafter Geschäftsführern muss ein Beschluss verfasst werden.

sokrates
Erfahrener
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Ich habe die Lohnart "Inflationsprämie" genannt. Zudem erhält jeder Mitarbeiter, der die Prämie gezahlt bekommt von mir folgenden Aufdruck auf die Abrechnung:

 

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuerfreie Beihilfe

zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Sie ist

freiwillig u. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft.

 

Das ist zwar aufwendig, hat aber trotzdem den Vorteil, dass ich über die historischen Werte in den einmaligen Hinweistexten viel schneller erkennen kann, wann ggf. schon ein Mitarbeiter die Prämie oder einen Teil davon gezahlt bekommen hat. Gerade bei kleineren Teilbeträgen verliere ich so nicht den Überblick (die Lohnartenauswertung über DALY ist mir da zu kompliziert).

 

Liebe Grüße

Anne Koch

Uwe_Lutz
Überflieger
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Warum ist das überhaupt eine "Prämie"?

 

Eine Prämie ist lt. Definition (Gabler Wirtschaftslexikon) "ein finanzieller oder nicht monetärer Anreiz, der geschaffen wird, um das Eintreten eines bestimmten Ereignisses oder das Erreichen im Vorfeld definierter Ziele (Erfolg/Leistung) zu belohnen".

 

Das heißt, es ist im Sinne der Definiton eine Belohnung des Mitarbeiters. Was hat der Mitarbeiter dafür getan, dass es eines Inflationsausgleichs bedarf? m.E. nichts. Er ist ja nicht für die Inflation verantwortlich.

 

Wir benennen die Lohnart einfach als "frw.Inflationsausgleich" und das sollte dann m.E. schon passen.

 

 

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sokrates
Erfahrener
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So Worte kommen dabei heraus, wenn sich Beamte etwas ausdenken.

Einfach nicht wundern...! 😊

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letzte Antwort am 14.12.2022 13:53:11 von sokrates
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