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Wellpass Sachbezug

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letzte Antwort am 29.04.2024 12:36:10 von renek
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Marie250388
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Hallo liebe Community,

 

ich habe gerade einen kompletten Knoten im Hirn:

 

Arbeitgeber will den Wellpass einführen. Gesamtkosten 60 €. AG zahlt 30 € und AN Eigenanteil ebenfalls 30 €.

Muss der AG Anteil auch auf die Lohnabrechnung (als geldwerter Vorteil)?

 

Wenn der MA bereits einen Tankgutschein in Höhe von 40 € hat, funktioniert das? Oder ist das irrelevant? Ich blicks echt nicht mehr. Auch Recherchen ergaben leider nichts.

 

Danke euch!

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 12
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Hallo 🤗

 

40 Euro Tankgutschein + 30 Euro anderer geldwerter Vorteil sind ja mehr als 50 Euro, insofern geht das nicht 😉 

 

Ich hätte die 30 Euro als neue LA angelegt mit "AG-Zuschuss Wellpass", voll steuer- und sv-pflichtig und mit derselben Summe als Nettoabzug.

 

LG

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 12
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Hm, kommen da in Zukunft noch mehr Bausteine, die es komplizierter machen? Statt Einzellösungen mit zig Gutscheinen hätte ich eine zentrale Lösung über Kreditkarten von givve favorisiert. Und wenn man so einen Mandanten hat, würde ich den einmal komplett durch eine Optimierung schicken, damit am Ende AG und AN was davon haben aber der AG nicht nur immer drauflegen muss. Ich hätte da wen Cooles an der Hand, der sich drauf spezialisiert hat und selbst mich als GF mit 1 Lohn einmal durch seine Optimierung schickte, als ich nur den 50 EUR Sachbezug haben wollte 🤓

 

Sorry, wenn offtopic - sind nur meine Gedanken dabei. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Marie250388
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
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Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!! Knoten jeplatzt 🙂 

Marie250388
Einsteiger
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Vielleicht komme ich später mal drauf zurück 😉

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metalposaunist
Unerreicht
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Vielleicht und später - wann soll ich mich nochmal melden? 😏

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Marie250388
Einsteiger
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Nachricht 7 von 12
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Ha! Und zack hab ich nen neuen Knoten:

 

Dann muss der Tankgutschein auch versteuert und verbeitragt werden oder?

Gschubsde
Beginner
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Ja, weil wenn Freigrenze überschritten, ist beides steuer- und beitragspflichtig.

Also entweder die Zuzahlung des AN fällt so hoch aus, dass die 50€ eben nicht überschritten werden oder man unterwirft das Eine der Pauschalversteuerung, dann wird es nicht in die Freigrenze mit eingerechnet (ist dann allerdings sehr teuer).

Ach, hätt' ma doch wos gscheids glernt
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 9 von 12
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Und übrigens: Mit meiner Idee spielst Du monatlich nur eine TXT mit Bewegungsdaten ein, fertig 😊. Um den Rest muss man sich meiner Meinung nach keine Gedanken machen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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renek
Fachmann
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Nachricht 10 von 12
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Bei "KK-Lösungen" muss man halt aufpassen dass es auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Grundsätzlich ist es in der Tat immer besser einen Gutschein zu haben der die Grenze voll ausreizt...

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metalposaunist
Unerreicht
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Ist alles bestens abgesegnet @renek. Bei echtem Interesse stelle ich den Kontakt gerne her. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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renek
Fachmann
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Nachricht 12 von 12
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Nee, wir nutzen alternative Produkte 😉

 

War ganz allgemein gesprochen.

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11
letzte Antwort am 29.04.2024 12:36:10 von renek
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