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Berechnung KUG-Feiertag bei Vollausfall

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letzte Antwort am 17.04.2023 12:23:05 von iab
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iab
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Folgendes Thema ist gerade bei einer KUG-Prüfung durch die Arbeitsagentur hochgekommen: Die Berechnung des fiktiven Ist-Entgelts bei KU-Feiertag wird ja auf Basis des Differenzbetrages Soll-Ist-Entgelt vor Feiertag/KUG-Ausfallstunden*Feiertagsstunden ermittelt. (So nachgelesen im Datev Hilfedokument, und auch manuell nachvollzogen, alles gut.)

Die Dame von der Agentur stößt sich nun an der Abrechnung bei Voll-KU.

 

Beispiel: Gehaltsempfänger 3.000 Euro, Voll-KU, 2 Feiertage =16 Stunden, der Monat hat 168 Soll-Stunden.

Das fiktive Ist-Entgelt Feiertag berechnet das Programm mit (3.000-0)/168*16=285,71 Euro.

Die Dame von der Agentur meint nun, man müsste auch hier statt der 168 Stunden die durchschnittliche Monatszeit von 173,33 Stunden (40 Stunden Woche) zugrunde legen. 

Ist das so? Hätten wir noch irgendwo eine Einstellung machen müssen, damit das so gerechnet wird?

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

bitte setzen Sie sich über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung, damit wir die Berechnung des Kurzarbeitergeldes mit Ihnen anhand der Werte prüfen können. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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iab
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Nachricht 3 von 7
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Die Frage ist doch erstmal, was ist korrekt? Muss das Feiertags-Entgelt bei Kurzarbeit Null mit den 168 Soll-Stunden oder mit der Monatszeit von 173,33 Stunden berechnet werden? 

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sokrates
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Mit welcher Kürzungsformel habt Ihr denn die Kug-Monate berechnet? Tatsächliche Arbeitszeit je Monat oder Durchschnitt 173,33?

Ich habe im Kopf, dann das Vorgehen einheitlich sein sollte. Wenn Ihr also immer mit der tatsächlichen Arbeitszeit gerechnet/gekürzt habt, wüsste ich nicht, warum jetzt mit dem Durchschnitt gerechnet werden sollte.

 

 

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iab
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Nachricht 5 von 7
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Wir haben mit Durchschnitt berechnet. Und das auch durchgehend. Nur wird in der automatischen Berechnung von Datev in Schritt 2 das fiktive Feiertagsentgelt anhand der tatsächlichen KUG-Ausfallstunden vor Feiertag berechnet. Hier hat das Programm dann bei KUG-Null anstatt der 173,33 die tatsächlichen Stunden des Monat, nämlich 168 genommen...

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sokrates
Fortgeschrittener
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Ich bekomme die Einstellungen gedanklich nicht mehr hin, die wir damals vorgenommen haben - muss aber auch dazu sagen, dass wir keinen Feiertag mit KU-Feiertag berechnet haben.

 

Ist es jetzt im Nachhinein nicht quasi 'irrelevant', aufgrund welcher Schlüsselungen die Kürzungsformel nicht geklappt hat? Wenn immer mit dem Durchschnitt gerechnet wurde, aber eben nicht bei Feiertags-KUG, soll die Dame behilflich sein bei der korrekten Werteermittlung und dann wird einfach korrigiert. 

 

Die Prüfung kostet Sie momentan wahrscheinlich eh schon Zeit und Nerven, da macht es eventuell Sinn, bei dieser minimalen Abweichung nicht zu viel Zeit zu investieren?! Wir reden hier doch bei der Durchschnittsberechnung doch nur von 8,78 Euro weniger Anspruch/Erstattung + SV?! Oder steh ich gerade aufm Schlauch? Dafür würde ich kein Fass aufmachen, die Korrektur 'durchwinken' und mich wundern, dass man sich daran festbeißen kann.

(eventuell lasse ich aber außer Acht, dass es sich um viele Mitarbeiter handelt und sich die Differenzen aufsummieren).

iab
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Da haben Sie auch wieder Recht. 

 

Vielen Dank und viele Grüße.

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letzte Antwort am 17.04.2023 12:23:05 von iab
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