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Meldegrund bei Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III

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letzte Antwort am 01.02.2023 15:34:20 von ingereimer
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ingereimer
Einsteiger
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Moin,

ein Mitarbeiter wechselt aus dem Krankengeld wg Aussteuerung in das Arbeitslosengeld I.

Grundlage ist § 145 SGB III. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass der Mitarbeiter ohne KV Schutz unterwegs ist. Das Anstellungsverhältnis wird als ruhend bezeichnet.

Welchen Abgabegrund wähle ich für die Abmeldung:

30 - es ist aber keine Kündigung erfolgt, wird also nicht zu der Entgeltbescheinigung führen 

33 - als Auffangtatbestand? Wird dann die Entgeltbescheinigung für die Agentur  automatisch erstellt?

 

Hat jemand mit diesem Sachverhalt Erfahrung?

Vielen Dank im Voraus!

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
522 Mal angesehen

Es gibt diese beiden Fehlzeitgründe, die sollten helfen

 

e.jpg

 

 

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ingereimer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Sokrates,

vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die zweite Variante gewählt und dann eine Abmeldung mit dem Grund 30 erhalten. Aber die Entgeltbescheinigung für die Übermittlung an die Agentur wird nicht erstellt, weil die "klassischen" Angaben zur Kündigung fehlen.

Deshalb hatte ich den Gedanken, ob ich durch eine andere Abgabe den Grund 33 erreichen kann.

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sokrates
Erfahrener
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SV-rechtlich ist das Arbeitsverhältnis beendet (arbeitsrechtlich nicht), daher ist die Abmeldung mit GdA30 richtig.

Wenn tatsächlich eine Arbeitsbescheinigung angefordert wird, würde ich die über das Programm Bescheinigungen erstellen oder per sv.net absetzen.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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447 Mal angesehen

Hallo,


ist eine Arbeitsbescheinigung aufgrund der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld zu erstellen, muss unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung nur im Register Zahlungen bei Austritt in der Liste Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nein geschlüsselt werden.

 

Weitere Angaben sind unter Kündigung/Entlassung nicht erforderlich.


Ebenfalls muss der Monat der Fehlzeit bereits abgerechnet sein.


Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ingereimer
Einsteiger
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Hallo Frau Schön,

vielen Dank für den Hinweis.

Jetzt hat Datev eine umfangreiche Arbeitsbescheinigung erstellt und übermittelt, so wie es notwendig und sinnvoll ist.

Es freut mich sehr, dass es funktioniert hat.

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letzte Antwort am 01.02.2023 15:34:20 von ingereimer
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