@Uwe_Lutz schrieb: Was mir gerade noch durch den Kopf geht: Der Versand der Schriftstücke erfolgt bei uns über das Sozietäts-Postfach, zumal bevollmächtigt auch immer alle Sozietätsmitglieder sind. Sie treffen auf den Geburtsfehler der gesetzlichen Regelung. Die gesetzliche Regelung geht vom "(Prozess-)Bevollmächtigten" als natürlicher Person aus. Eine Personenmehrheit als Prozessbevollmächtigte sieht keine Verfahrensordnung vor; Obwohl seit Jahrzehnten anerkannt ist, dass auch Personenmehrheiten (Prozess-)Bevollmächtigte sein können. Dieser Geburtsfehler ist durch die Schaffung von Kanzleipostfächern abgemildert aber nicht beseitigt worden. Eine Rechtsgrundlage in den Verfahrensordnungen findet sich bis heute nicht. Wer versendet hat wird im Protokoll, welches automatisch erstellt wird, ausgewiesen. Die wenigen Nachrichten die ich bisher von Steuerberatern erhalten habe weisen stets die Person aus, die auch in der einfachen Signatur ausgewiesen ist; ob es sich dabei um einen Zufall handelt oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da mit die Kanzleiorganisation in diesen Büros nicht bekannt ist.
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