Hallo, << Bisher war die Aussage der Bank immer, dass diese kein Limit angeben können, >> nicht "können" heisst nicht "wollen". 😉 In der Regel werden für EBICS-User keine Limite für Zahlungsaufträge eingerichtet. Das EBICS-Verfahren sieht diese Möglichkeit aber durchaus vor und es ist in der Administration (also auf dem EBICS-Server der Bank) möglich, für einzelne User Limite einzurichten. << Was meinst du damit, dass die Bedingung bankseitig nicht umsetzbar ist? >> Das EBICS-Protokoll sieht leider keine Möglichkeit vor, dass (wie im ersten Beitrag gewünscht) Zahlungsaufträge, die einen bestimmten Betrag überschreiten, von einem zweiten User freigegeben werden. Ein EBICS-User kann mit oder ohne Betragslimit ausschließlich folgende Berechtigungen haben: EBICS E-User: EBICS-User mit Einzelverfügungsberechtigung EBICS A-User: User mit (a)llgemeiner (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt: Jeder A-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User ODER B-User eine Zahlung ausführen. EBICS B-User: User mit (b)eschränkter (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt: Jeder B-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User eine Zahlung ausführen. Er kann jedoch nicht mit einem anderen B-User verfügen EBICS T-User: Die sog. (T)ransportvollmacht ermöglicht es einem User OHNE Zeichnunsgberechtigung Zahlungsdateien einzureichen. << Die Überweisung geht zwar an die Bank, aber diese führt die Zahlung nicht aus, wenn das (möglicherweise) hinterlegte Limit überschritten ist? >> Die Überweisung würde bei Überschreitung des Zahlungslimits des Users vom EBICS-Server der Bank abgewiesen werden. - Das würde so dann auch im EBICS-Ausführungsprotokoll auch vermerkt sein. Viele Grüße Sven
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