Hallo zusammen,
wir haben bei uns die Belegfreigabe eingeführt, was an sich gut klappt. Allerdings zeigte sich jetzt, dass Anwender, die nur zuweisen dürfen, nicht in der Liste aufgeführt werden und somit auch nicht ausgewählt werden können.
Diese Anwender sollen lediglich bestimmte Belege inhaltlich prüfen und dann an den Abteilungsleiter zur Freigabe weiterleiten. Mehr Rechte haben sie bei Datev auch nicht. Administriert sind die Belegfreigabe, Standard-/Ordnerrechte und Belegweseninfo.
Warum also kann ich ihnen keine Rechnungen zuweisen? Hat jemand von euch das Problem vielleicht auch schon mal gehabt?
Danke euch!
Weil die DATEV Rechte in der Rechteverwaltung online nicht stimmen / ausreichen.
Die anderen Kollegen, die ebenfalls nur Rechnungen prüfen und freigeben sollen, haben die gleichen Rechte. Der einzige Unterschied ist, dass sie als Anwender den Haken zusätzlich bei 'Freigabe' haben. Das habe ich bereits überprüft.
Was sollten denn noch für Rechte vergeben werden?
Hallo @sstolze,
wenn jemand "nur" das Recht Zuweisen hat, können ihm keine Belege zur Freigabe zugewiesen werden. Er kann nur selbst Belege an Personen/Gruppen zuweisen, die das Recht Freigeben haben.
Für Ihren Fall wird deshalb auch das Recht Freigeben benötigt.
Im Dokument Anwender verwalten finden Sie im Kapitel 2.1 eine Übersicht, was mit dem jeweiligen Recht in der DATEV Belegfreigabe online möglich ist.