Hallo zusammen,
wir übertragen einen Mandanten von einem Steuerberater zu einem anderen. Der neue StB hat bereits den Lohn in der Vergangenheit gebucht, sodass es dort auch schon eine Mandanten-Nr. gibt.
Da die Buchhaltung von uns gebucht wird, bekommen wir eine Unterberater-Nr., klar. Meine Frage ist jetzt, ob der neue StB die bestehende Mandanten-Nr. mit der Unterberater-Nr. weiter nutzen kann oder ob ich Ihm eine neue Mandanten-Nr. mitteilen muss, auf die die Daten übertragen werden. Ich denke, es müsste mit der bestehenden Mandanten-Nr. gehen, bin mir da aber nicht sicher, da ich damit noch keine Erfahrung habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Stolze
Theoretisch kann er unter der bestehenden Nummer weiterführen und den Bezug zu Rechnungswesen über den Nummernzusammenhang herstellen. Ich würde aber beide Bestände unter der selben Berater/Mandant -Kombination führen.
Ok, aber dann wäre es doch sinnvoller, wenn er mir eine Mandanten-Nr. vorgibt, als das ich mir eine ausdenke. Oder? Denn es steckt doch immer auch eine gewisse Logik hinter den vergebenen Mandanten-Nr. beim Stb.