Guten Morgen zusammen,
wir haben seit kurzem Prepaid-Guthabenkarten für unsere Mitarbeiter. Diese werden durch uns mit den zulässigen Höchstbeträgen für Sachzuwendungen pro Monat aufgeladen. Für die Aufladung bekommen wir von dem kartenstellenden Unternehmen eine Rechnung, die wir entsprechend begleichen. Dann werden die Sachbezüge an den Lohn gemeldet, damit diese ordnungsgemäß in der Lohnabrechnung erfasst und ausgewiesen werden können (natürlich st./sv-frei).
Mein Problem ist jetzt aber, dass ich die Sachbezüge nun doppelt in den Kosten habe: einmal durch den Lohn (SKR03: #4152/ #8610) und dann durch das Buchen der Rechnung für die Aufladung. Und ich weiß ehrlich gesagt nicht so richtig, wie ich das Problem lösen kann.
Vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung damit und kann mir damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Stolze
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Frau Stolze,
sie haben zwar die Kosten doppelt drin, dafür kommt aber aus dem Lohn auch eine Erlösbuchung wodurch in der Gesamtsumme die Kosten wieder nur 1 mal enthalten sind.
Gruß
Björn
Guten Morgen Björn,
klar, da haben Sie vollkommen Recht! Habe es ja sogar in meiner Anfrage geschrieben. Da hab ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Vielen Dank dafür. 🙂
Moin,
mal so nebenbei bemerkt: Sie sollten hier unbedingt prüfen, ob aufgrund der Neuregelungen für die Gutscheine ab 2020 die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit weiterhin bestehen bleibt, oder ob diese Sachbezüge nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz