@vogtsburger schrieb: Danke für die Hinweise, @hapet , ich habe schon mehrere 'offizielle' Informationsschriften und FAQs gelesen, aber in allen Quellen entdecke ich leider unpräzise und teils widersprüchliche oder missverständliche Formulierungen. Da die Dezemberhilfe von den Kosten abgezogen und anschließend wie bisher umgelegt wird, haben Sie doch zumindest in diesem Punkt Klarheit. Zu Ihrer wiederholt gestellten Frage schreibt u. a. die ISTA hier ganz deutlich, dass der Entlastungsbetrag auch Mietern zusteht, die vor dem 01.12. ausgezogen sind. Hinzu kommen die oft schwer nachvollziehbaren Abrechnungs-Konstrukte der Energieversorger , die individuellen Abschlags-Vereinbarungen mit den Mietern und weitere Komplikationen. Nicht nur die Abrechnungen, sondern auch der Umgang vieler Energieversorger sind eine Zumutung. Die „Leidensberichte“ Betroffener füllen die einschlägigen Bewertungsportale. In den HK-Abrechnungen sollte eigentlich der Gesamtentlastungsbetrag sowie der auf den Mieter anteilig entfallende Entlastungsbetrag aufgeführt und alles andere wie bisher aufgeführt sein. Bzgl. der Reduzierung des HK-Mieterabschlags für Dezember (ja, nein, in welcher Höhe etc.) sind wohl etliche Vermieter rechtstheoretischen Diskussionen ausgewichen, indem sie auf diesen einfach vollständig verzichtet haben. Ein, wie ich finde, eleganter Ansatz, da schließlich mit Jahresabrechnung alles glattgezogen gezogen wird. Manche Mieter sind erpicht darauf, Fehler zu finden, um die Abrechnungsbeträge kürzen oder zurückhalten zu können oder mal endlich einen Mieterverein einzuschalten. Man gönnt sich ja sonst nichts. Ich werde wohl mal wieder ein paar offene Fragen mit einem Fachanwalt für Mietrecht klären müssen. Beim letzten (erfolgreichen) Termin meinte die RAin "also dann bis zum nächsten Fall" 😉 Aufgrund des noch immer sehr angespannten Wohnungsmarkts hätte ich angenommen, dass die Zahl der Mieter, die sich trauen, ihre Interessen aus dem Mietverhältnis wahrzunehmen, deutlich gesunken ist. Ich vermute, dass Sie als kampferprobter Verwalter mit dem Mieter-Informationsblatt und einer professionell erstellten HK-Abrechnung Auseinandersetzungen zur Dezemberhilfe mit einer gewissen Gelassenheit entgegensehen können. 😉
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