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reverse charge - Eingangsrechnung aus EU

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letzte Antwort am 15.04.2024 15:31:44 von hapet
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WalterObermeier
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Hallo liebe Mitglieder,

ich bin neuer DATEV-User und würde gern den Prozessablauf bei reverse-charge EU in Datev verstehen:

 

Sonstige Lieferung (Wartung Software), Rechnung mit UST-ID-Nr. netto mit z.B. 1,000 Euro

 

1. Ich verbuche die Eingangsrechnung von 1,000 Euro netto mit  

    a) 1,000 Euro mit:  6495 / 70000 (Kreditor)

    b) mit dem Steuerschlüssel "940" erfolgt die automatische Verbuchung der USt von 190 Euro mit. z.B. 1405 / 3805

2. Zahlungsverbuchung mit 

    1,000 Euro mit:  70000 / 1800

 

Bei der Zahlungsverbuchung unter 2. soll ich jetzt angeblich nochmal den Steuerschlüssel 940 für die Zahlung hinterlegen. Das kann nicht sein, oder? Dann wird die USt doppelt berechnet, bzw. doppelt in die USTVA geliefert. oder verstehe ich nur Datev nicht?

 

Danke für die Aufklärung.

 

Viele Grüße, Walter

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

renek
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Also wir haben auch Zahlungen über einen externen Abwickler, die wir über eine csv einspielen. Auch dort muss ich bei den igL den Steuerschlüssel eingeben!

 

Was mir auffiel (vor ein paar Jahren), macht man das nicht, wird bspw das deutsche Skontokonto genutzt wird (sofern Skonto vorliegt) und dann natürlich eine USt-Thema entsteht!

 

Bei der bloßen Bankbuchung ist es aber nicht nötig einen Steuerschlüssel einzugeben. Wichtig ist aber, dass dann auch die UID im Kreditor hinterlegt ist. Eventuell mal die Stammdaten prüfen.

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hapet
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@WalterObermeier 

 

Die Formulierung „...soll ich jetzt angeblich nochmal..." lässt nicht erkennen, wer oder was dieses fordert. Ich vermute, dass es sich nicht um eine maschinelle, sondern um eine menschliche Buchungsanweisung handelt. 

 

Der Steuerschlüssel 94 (Füll-Null bei vierstelligen Sachkonten) betrifft nicht igL @renek, sondern § 13b-Leistungen.

 

Die Buchung zu 1. Ist korrekt. Bei der Buchung zu 2. ist kein Steuerschlüssel zu erfassen. Bei der Zahlungsverbuchung sollte der Steuerschlüssel programmseitig abgelehnt werden. Haben Sie das mal getestet? 

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rahagena
Meister
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Bei der Zahlungsverbuchung von Ausgangsrechnungen über OPOS ist ein Steuerschlüssel dann notwendig, wenn der Zahlbetrag vom Rechnungsbetrag abweicht. Dann wird die Steuer entsprechend korrigiert. 

 

Sehen, was USt`lich passiert, kann man beim Buchen im Detailbereich unter "Summen und Salden".

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WalterObermeier
Beginner
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Vielen Dank. Diese Info zum Skonto hat mir zum Verstehen gefehlt und wurde auch (menschlich) falsch angewiesen. Danke an die community.

hapet
Aufsteiger
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@WalterObermeier 

Interessant, dass die Antwort <Ausgangsrechnung mit Zahlungsdifferenz> geholfen hat, die gestellte Frage zu <Eingangsrechnung (Kreditor) ohne Zahlungsdifferenz> zu beantworten. 

 

@rahagena 

Ich bin beeindruckt, dass Sie erkennen können, wo bei Barfüßigen der Schuh drückt. 😉

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rahagena
Meister
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Nachricht 7 von 9
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Naja, die eigentliche Frage war hat, was der Steuerschlüssel bei Zahlungen iVm OPOS macht 😉 

 

Ich wollte außerdem Eingangsrechnungen schreiben, bei den Ausgangsrechnungen wäre noch die Frage nach Ist oder Soll notwendig gewesen. 

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renek
Fachmann
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Nachricht 8 von 9
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@hapet  schrieb:

Der Steuerschlüssel 94 (Füll-Null bei vierstelligen Sachkonten) betrifft nicht igL @renek, sondern § 13b-Leistungen. 


Ja, schon klar. Mir war auch gar nicht bekannt das bei Zahlungen mit "94" kein Skonto-Sachverhalt" gegeben sein kann... 🙄

 

 

 

 

(ja, ist ironisch gemeint)

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hapet
Aufsteiger
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Wenn der Fragesteller mit Ihrer Antwort glücklich ist, dann bin ich es auch. Dass ich nicht den Zusammenhang zwischen der Fragestellung und den gegebenen Antworten erkennen kann, darf ein undiskutiertes Mysterium bleiben.  😉

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letzte Antwort am 15.04.2024 15:31:44 von hapet
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