Hallo Community, ich habe einige Minijobber, die gleichzeitig auch selbständig sind (Einkünfte §15 oder §18). Von den Minijobs weiß die Finanzverwaltung ja normalerweise nichts, da pauschal versteuert über Knappschaft. Darf der Minijobber die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, da erstes Dienstverhältnis oder hat die Selbständigkeit Vorrang über die Minderung der ESt-VZ? Dass die EPP über die ESt-Veranlagung am Ende als sonstige Einkünfte steuerpflichtig ist, dass habe ich aus dem Abschnitt VIII.1 so rausgelesen. Wie würdet Ihr das handhaben? Viele Grüße Sandra Hasieber P.S. Falls das hier schon mal diskutiert wurde, habe ich es leider komplett überlesen 🙈
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