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DATEV Steuerkonto online: Dringend Anpassungen für die Steuerkonto-Abfrage vornehmen

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letzte Antwort am 31.10.2025 10:50:35 von lablue
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DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 3
386 Mal angesehen

Liebe Community,

 

in diesem Beitrag möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Programm „DATEV Steuerkonto online“ informieren, bei dem Ihr Handeln erforderlich ist.

 

Änderung durch die Finanzverwaltung

 

Die Finanzverwaltung plant voraussichtlich Anfang November fachliche und technische Umstellungen - beginnend mit der Finanzkasse Nürnberg.

 

Hintergrund: Im Rahmen der Einführung des sogenannten BIENE-Verfahrens (Bundeeinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) ändert die Finanzverwaltung die Struktur der Abfrageergebnisse bei der Steuerkontoabfrage. Die Umstellung erfolgt finanzamtsweise.
Voraussichtlich Anfang November beginnen die Finanzämter Nürnberg-Nord (9238), Nürnberg-Süd (9240) und Nürnberg-Zentral (9241).
Angaben zur Dauer bis zur bundesweiten Umstellung aller Finanzämter liegen uns bisher nicht vor.

 

Damit Sie weiterhin ab Anfang November Abfragen für Steuernummern bei oben genannten Finanzämtern in DATEV Steuerkonto online vornehmen können, müssen Sie dringend folgende Schritte durchführen:

 

  • Vergeben Sie in der DATEV Rechteverwaltung online das Recht „Steuerkonto/VaSt abrufen“ für alle Mitarbeiter, die Steuerkonto-Abfragen vornehmen. Dies ist ab sofort möglich.
  • Installieren Sie die Programmversion 5.2 von DATEV Steuerkonto online, die ab dem 30.10.2025 verfügbar ist. Die Installation bei Kunden von DATEVasp und DATEV-SmartIT erfolgt automatisch rechtzeitig.

 

Technische Änderung durch DATEV

 

Da grundlegende Änderungen an der technologischen Basis für die Steuerkonto- und VaSt-Abfrage über DATEV Steuerkonto online erforderlich sind, muss diese bis 31.12.2025 aktualisiert werden.


Betroffen sind Steuerkontoabfragen und Abfragen der E-Steuerdaten (VaSt) bei allen Finanzämtern.

 

Damit Sie weiterhin Steuerkonto- und VaSt-Abfragen vornehmen können, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

 

  • Vergeben Sie in der DATEV Rechteverwaltung online das Recht „Steuerkonto/VaSt abrufen“ für alle Mitarbeiter, die Steuerkonto-Abfragen vornehmen. Dies ist ab sofort möglich.
  • Installieren Sie die Programmversion 5.3 von DATEV Steuerkonto online, die ab dem 27.11.2025 verfügbar ist. Die Installation bei Kunden von DATEVasp und DATEV-SmartIT erfolgt automatisch rechtzeitig.


Im Dokument 1048207 haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt.
Sollten sich noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir diese unverzüglich in diesem Dokument veröffentlichen.

 

Freundliche Grüße

 

Simone Klinner
DATEV eG

steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
347 Mal angesehen

OT: Oha...sind die Vögel ausgegangen, dass jetzt die BIENE herhalten muss? 😂

lablue
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
91 Mal angesehen

Heißt das, ich kann nun nicht mehr nach Rechten differenzieren?

 

Wer die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage erhält, darf zwangsläufig auch die vaSt-Daten abrufen?

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letzte Antwort am 31.10.2025 10:50:35 von lablue
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