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DATEV Steuerkonto online: Dringend Anpassungen für die Steuerkonto-Abfrage vornehmen

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letzte Antwort am 20.11.2025 20:48:11 von mjsapxrwswxöa
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DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 7
925 Mal angesehen

Liebe Community,

 

in diesem Beitrag möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Programm „DATEV Steuerkonto online“ informieren, bei dem Ihr Handeln erforderlich ist.

 

Änderung durch die Finanzverwaltung

 

Die Finanzverwaltung plant voraussichtlich Anfang November fachliche und technische Umstellungen - beginnend mit der Finanzkasse Nürnberg.

 

Hintergrund: Im Rahmen der Einführung des sogenannten BIENE-Verfahrens (Bundeeinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) ändert die Finanzverwaltung die Struktur der Abfrageergebnisse bei der Steuerkontoabfrage. Die Umstellung erfolgt finanzamtsweise.
Voraussichtlich Anfang November beginnen die Finanzämter Nürnberg-Nord (9238), Nürnberg-Süd (9240) und Nürnberg-Zentral (9241).
Angaben zur Dauer bis zur bundesweiten Umstellung aller Finanzämter liegen uns bisher nicht vor.

 

Damit Sie weiterhin ab Anfang November Abfragen für Steuernummern bei oben genannten Finanzämtern in DATEV Steuerkonto online vornehmen können, müssen Sie dringend folgende Schritte durchführen:

 

  • Vergeben Sie in der DATEV Rechteverwaltung online das Recht „Steuerkonto/VaSt abrufen“ für alle Mitarbeiter, die Steuerkonto-Abfragen vornehmen. Dies ist ab sofort möglich.
  • Installieren Sie die Programmversion 5.2 von DATEV Steuerkonto online, die ab dem 30.10.2025 verfügbar ist. Die Installation bei Kunden von DATEVasp und DATEV-SmartIT erfolgt automatisch rechtzeitig.

 

Technische Änderung durch DATEV

 

Da grundlegende Änderungen an der technologischen Basis für die Steuerkonto- und VaSt-Abfrage über DATEV Steuerkonto online erforderlich sind, muss diese bis 31.12.2025 aktualisiert werden.


Betroffen sind Steuerkontoabfragen und Abfragen der E-Steuerdaten (VaSt) bei allen Finanzämtern.

 

Damit Sie weiterhin Steuerkonto- und VaSt-Abfragen vornehmen können, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

 

  • Vergeben Sie in der DATEV Rechteverwaltung online das Recht „Steuerkonto/VaSt abrufen“ für alle Mitarbeiter, die Steuerkonto-Abfragen vornehmen. Dies ist ab sofort möglich.
  • Installieren Sie die Programmversion 5.3 von DATEV Steuerkonto online, die ab dem 27.11.2025 verfügbar ist. Die Installation bei Kunden von DATEVasp und DATEV-SmartIT erfolgt automatisch rechtzeitig.


Im Dokument 1048207 haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt.
Sollten sich noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir diese unverzüglich in diesem Dokument veröffentlichen.

 

Freundliche Grüße

 

Simone Klinner
DATEV eG

steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
886 Mal angesehen

OT: Oha...sind die Vögel ausgegangen, dass jetzt die BIENE herhalten muss? 😂

lablue
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
630 Mal angesehen

Heißt das, ich kann nun nicht mehr nach Rechten differenzieren?

 

Wer die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage erhält, darf zwangsläufig auch die vaSt-Daten abrufen?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Felix_Pfister
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 7
444 Mal angesehen

Hallo lablue,

 

über die Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank kann weiterhin die Berechtigung für die Einkommenssteuer ausgeschlossen werden.

Bezüglich dem Datenabruf in Steuerkonto online ergeben sich durch die Umstellung keine Änderungen.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Felix Pfister

0 Kudos
hm
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
230 Mal angesehen

Hallo Frau @Simone_Klinner ,

hallo Herr @Felix_Pfister ,

 

ich bin bei der Rechtevergabe für "Steuerkonto/VaSt abrufen" über das Recht "Steuerkonto für Steuervorauszahlungen" gestolpert.

 

hm_0-1763642402049.png

 

Das scheint ja auch irgendwas mit "Steuerkonto" zu tun zu haben. Wozu ist dieses Recht? Kann ich hier bei den Datenfreigaben nicht auch gleich sämtliche Unterberaternummern hinterlegen?

 

Besteht keine Möglichkeit die Unterberaternummern aus der "globalen Datenfreigabe" zu übernehmen? Dies würde viel Zeit einsparen.

 

VG   

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quantenjoe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
180 Mal angesehen

Moin lablue,

 

ich habe es schon in einem anderen Thread geschrieben:

 

Im Grunde können die das Recht für alle Freigeben. Denn die Identifizierung der Smartcard und der Haken für die Untervollmacht in der Vollmachtsdatenbank regeln die Rechte. Sprich: Ist die Vollmachtsdatenbank bezüglich der Zuweisung der Mitarbeiter zu den Untervollmachten gepflegt, ist alles OK.

 

D.h. man kann kanzleiweit alle Mitarbeiter in der RVO alle beraternummern und alle Mandantennummern freigeben. Wer es letztlich kann, regelt die Vollmachtsdatenbank.

 

QJ

mjsapxrwswxöa
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
175 Mal angesehen

Hallo steme, 

 

es gibt auch ein Projekt "Lavendel". Nicht alle Projekte haben Tiernamen. 

 

nächtliche Grüüüße

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6
letzte Antwort am 20.11.2025 20:48:11 von mjsapxrwswxöa
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