Liebe Community,
in diesem Beitrag möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Programm „DATEV Steuerkonto online“ informieren, bei dem Ihr Handeln erforderlich ist.
Änderung durch die Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung plant voraussichtlich Anfang November fachliche und technische Umstellungen - beginnend mit der Finanzkasse Nürnberg.
Hintergrund: Im Rahmen der Einführung des sogenannten BIENE-Verfahrens (Bundeeinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) ändert die Finanzverwaltung die Struktur der Abfrageergebnisse bei der Steuerkontoabfrage. Die Umstellung erfolgt finanzamtsweise.
Voraussichtlich Anfang November beginnen die Finanzämter Nürnberg-Nord (9238), Nürnberg-Süd (9240) und Nürnberg-Zentral (9241).
Angaben zur Dauer bis zur bundesweiten Umstellung aller Finanzämter liegen uns bisher nicht vor.
Damit Sie weiterhin ab Anfang November Abfragen für Steuernummern bei oben genannten Finanzämtern in DATEV Steuerkonto online vornehmen können, müssen Sie dringend folgende Schritte durchführen:
Technische Änderung durch DATEV
Da grundlegende Änderungen an der technologischen Basis für die Steuerkonto- und VaSt-Abfrage über DATEV Steuerkonto online erforderlich sind, muss diese bis 31.12.2025 aktualisiert werden.
Betroffen sind Steuerkontoabfragen und Abfragen der E-Steuerdaten (VaSt) bei allen Finanzämtern.
Damit Sie weiterhin Steuerkonto- und VaSt-Abfragen vornehmen können, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
Im Dokument 1048207 haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt.
Sollten sich noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir diese unverzüglich in diesem Dokument veröffentlichen.
Freundliche Grüße
Simone Klinner
DATEV eG
OT: Oha...sind die Vögel ausgegangen, dass jetzt die BIENE herhalten muss? 😂
Heißt das, ich kann nun nicht mehr nach Rechten differenzieren?
Wer die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage erhält, darf zwangsläufig auch die vaSt-Daten abrufen?
Hallo lablue,
über die Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank kann weiterhin die Berechtigung für die Einkommenssteuer ausgeschlossen werden.
Bezüglich dem Datenabruf in Steuerkonto online ergeben sich durch die Umstellung keine Änderungen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Felix Pfister
Hallo Frau @Simone_Klinner ,
hallo Herr @Felix_Pfister ,
ich bin bei der Rechtevergabe für "Steuerkonto/VaSt abrufen" über das Recht "Steuerkonto für Steuervorauszahlungen" gestolpert.
Das scheint ja auch irgendwas mit "Steuerkonto" zu tun zu haben. Wozu ist dieses Recht? Kann ich hier bei den Datenfreigaben nicht auch gleich sämtliche Unterberaternummern hinterlegen?
Besteht keine Möglichkeit die Unterberaternummern aus der "globalen Datenfreigabe" zu übernehmen? Dies würde viel Zeit einsparen.
VG
Moin lablue,
ich habe es schon in einem anderen Thread geschrieben:
Im Grunde können die das Recht für alle Freigeben. Denn die Identifizierung der Smartcard und der Haken für die Untervollmacht in der Vollmachtsdatenbank regeln die Rechte. Sprich: Ist die Vollmachtsdatenbank bezüglich der Zuweisung der Mitarbeiter zu den Untervollmachten gepflegt, ist alles OK.
D.h. man kann kanzleiweit alle Mitarbeiter in der RVO alle beraternummern und alle Mandantennummern freigeben. Wer es letztlich kann, regelt die Vollmachtsdatenbank.
QJ
Hallo steme,
es gibt auch ein Projekt "Lavendel". Nicht alle Projekte haben Tiernamen.
nächtliche Grüüüße