Hallo, um einen Mandantenbestand in Steuern aus dem Jahr 2013 nach 2020 zu bekommen, muss zwar nicht für jedes Jahr ein Bestand angelegt werden, aber für jedes dritte Jahr schon. Auszug aus Jahresübernahme eines Steuerfalls durchführen : Direkte Jahresübernahme nur bei maximal 3 Jahren Differenz Die Übernahme von Jahresbeständen ist nur noch bis zu einem zeitlichen Unterschied von drei Jahren möglich. Wenn wegen einer Differenz von mehr als 3 Jahren eine Jahresübernahme nicht mehr direkt möglich ist, öffnen Sie das höchste mögliche Jahr. Führen Sie anschließend die Jahresübernahme in das gewünschte Jahr durch. Für das oben genannte Beispiel wäre dass dann: von 2013 also zunächst nach 2016, dann 2019 und schließlich 2020. Es genügt nicht, nur eine Leistung anzulegen. Die Leistungen müssen im jeweiligen Steuerprogramm aufgerufen und damit als Bestand angelegt werden. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG
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