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Übermittlung der Erklärungen 2020

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letzte Antwort am 15.09.2022 13:09:59 von rgeiler
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Zicken1
Beginner
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Wir haben ein Problem mit der Übermittlung der Steuererklärungen für 2020.

Alle Abrufe nach ca. 21.00 wurden zwar mit "sofort zu übermitteln" beauftragt. Heute morgen haben wir aber festgestellt, dass die Aufträge immer noch nicht eingegangen sind -Eingang 01.09.2022. 

Das ist ja fatal - hat da jemand eine Begründung?

 

Gelöschter Nutzer
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Bei mir wurden nur die Erklärungen, die bis 23.20 bei der Datev eingegangen sind auch noch gestern fristgerecht übermittelt. Die zwei danach sind zwar bei der Datev eingegangen, aber entgegen dem Datenfahrplan nicht an die Finanzverwaltung übermittelt worden. Schade, dass keine Übermittlung über Elster erfolgt, sondern die Datev lieber ihr eigenes, langsameres DFÜ Süppchen kocht.

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zicken1,

 

Übermittlungsaufträge, die uns gestern bis ca. 23 Uhr erreicht haben, wurden noch am gestrigen Tag an die Finanzverwaltung übermittelt und gelten damit als am 31.8.2022 eingereicht.

 

 

Bitte prüfen Sie den Eingang der elektronisch übermittelten Steuererklärung nach dem im Dokument 1070420 beschriebenen Vorgehen.

 

Wenn nach dieser Prüfung noch Fragen zur Übermittlung offen sind, müssen wir uns das am konkreten Fall ansehen. Bitte wenden Sie sich dann an uns im Service Steuern (z.B. einkommensteuer@service.datev.de).

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HeikeWolf,

 

laut Datenfahrplan, Kapitel 5.3.1 finden die ELSTER-Datenübermittlungen der DATEV Steuerprogramme  

gegen 12:15 Uhr, 18:30 Uhr und 23.00 Uhr statt.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ute Höpfner

DATEV eG

 

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Höpfner,

Danke, nach der jahrelangen Diskussion um das Telemodul hatte ich das aus dem Blick verloren. 

Es ist jedenfalls ärgerlich. Kann die Übermittlung der Steuerklärungen nicht auf das Elsterverfahren umgestellt werden. Ich kann keinen Vorteil der zeitverzögerten und zeitlich eingeschränkten Übermittlung über das Datev RZ entdecken.

Zumindest ein Bypass (Übertragungsmöglichkeit alternativ über Elster) oder ein Hinweis für alle Bereitstellungen zwischen 23 und 24 Uhr, dass diese heute nicht mehr an das Finanzamt übermittelt werden, halte ich für sinnvoll (dann darf von mir auch der USt Soll-Verteuerungshinweis bestehen bleiben 🙂 )

Danke und liebe Grüße

Heike Wolf

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rgeiler
Einsteiger
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Guten Tag Frau Wolf,

 

ich erkenne, ich bin nicht der Einzige, der am 31.08.2022 in die Falle des Einreichungschluss um 23:00 Uhr zur taggleichen Übermittlung getappt ist.

 

Trösten tut mich das aber nicht.

 

Es wäre doch wohl sinnvoll zu diesem einen Tag einen Sonderübermittlungstermin aufzulegen, um auch noch die Last-Minute-Fälle abzudecken, insbesondere nach den unschönen Vorfällen im Vorjahr.

 

Freundliche Grüße!

 

R. Geiler

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letzte Antwort am 15.09.2022 13:09:59 von rgeiler
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