Servus miteinander,
wir hatten gerade einmal wieder das Thema "Elektronische Einsprüche" und deren Protokollierung, dass es derzeit nicht möglich ist nachzuvollziehen, wer einen elektronischen Einspruch "zur Prüfung" bereitgestellt hat.
Einsprüche werden bei uns in der Kanzlei durch den SB erstellt und dann als "zur Prüfung" bereitgestellt,
ein StB prüft diese dann und gibt sie frei.
Sobald diese allerdings übermittelt sind, gibt es kein Protokoll, wo ersichtlich ist, wer diese erstellt hat.
Ist dies korrekt oder schaue ich hier nur an der falschen Stelle,
anderenfalls wäre dies durchaus für die Praxis sinnvoll.
Grüße
Noah
Leider gibt es keinen passenden "Ort" für dieses Thema, daher landen wir hier im Hilfe-Center
Bin ich dafür,
jeder Statuswechsel sollte vom System dokumentiert werden und ansehbar sein 😉
Hallo Corvex,
eine Protokollierung der einzelnen Schritte bei der Erstellung des elektronischen Einspruchs ist derzeit nicht möglich.
Ich habe Ihre Anregung dokumentiert und an die Entwicklung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Für einen richtigen Workflow fehlt ebenfalls die DIREKTE ZUORDNUNG an einen Berufsträger bzw. Nutzer vgl. DMS.
Bitte ebenfalls aufnehmen
Nicht persönlich nehmen, aber:
jeder Mumpitz in der EDV wird irgendwo vermerkt bzw. protokolliert etc.
Und so wichtige Statusänderungen rutschen einfach so durchs System ohne dass da irgendwo ne Spur bleibt?
Ist auch wichtig zum Eigenschutz: Wer hat denn jetzt freigegeben, oder geprüft oder was auch immer.
Vielleicht kann ja ein Programmierer etc. dazu mal Infos geben?
@Susanne_Goetz Danke!
Aber wieso wurde der Beitrag eigentlich aus den DATEV "Ideas" entfernt
Da dies eine relevante "neue" Funktion wäre, bin ich durchaus der Meinung, dass der Beitrag dort besser aufgehoben wäre und hier nur untergeht
Hallo Corvex,
Ihr Beitrag war im Bereich DATEV Ideas erfasst, dort aber den "Ideen zum Hilfe-Center" zugeordnet.
Um zu verhindern, dass er dort "untergeht", wurde er in den Programm-Bereich "Steuern und Expertisen" verschoben.
Und wie Sie der Antwort auf Ihren Beitrag entnehmen können, kümmern wir uns bereits um Ihr Anliegen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG