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Rückwirkende Verschmelzung

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letzte Antwort am 04.05.2022 08:54:21 von Ute_Höpfner
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Köhler
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Hallo zusammen,

 

ich habe den Fall einer rückwirkenden Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, bei der der übernehmende Rechtsträger sämtliche Anteile an der übertragenden Körperschaft erst im Rückwirkungszeitraum erworben hat.

 

Nun möchte ich gerne die KSt-Erklärung für die übertragende Gesellschaft machen und habe den neuen Anteilseigner eingetragen (ist ja wichtig für die Ausschüttung des steuerlichen Einlagekontos/der Gewinnrücklagen). Leider möchte das Programm das aber nicht, da es der Meinung ist, dass ein Anteilseigner, der erst nach Ende des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres (die Gesellschaft hört ja rückwirkend auf zu existieren) eintritt, irrelevant sei und deshalb nicht an das Finanzamt übermittelt wird.

 

Das ist für mich leider ein typischer Datev-Fall, bei dem das Programm sich für schlauer als der Steuerberater hält. Es wäre ja nett, wenn das Programm mich nur darauf hinweist, aber mir trotzdem die Möglichkeit lässt, selbst zu entscheiden, was ich dem Finanzamt wie mitteilen möchte.

 

Praktische Frage: Wie soll ich meine Steuererklärung machen?

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr/Frau Köhler,

 

Sie haben Recht, das Programm Körperschaftsteuer berücksichtigt nur die Anteilseigner, die im angegebenen Wirtschaftsjahr gültig sind.

Der neue Anteilseigner ist streng nach Datumsangaben erst nach Ende des Wirtschaftsjahres beteiligt. Damit er trotzdem in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann, könnten Sie die Datumsangaben „harmonisieren“:
Wird der Beginn der Besitzdauer z. B. auf das Ende des Wirtschaftsjahres gelegt, wird der Anteilseigner berücksichtigt.
Die tatsächlichen Datumsangaben zur Besitzdauer können dem Finanzamt im Formular KSt 1 Zeile 13 beim Freitext mitgeteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Eingabe in der Zeile 13 zu einer personellen Bearbeitung im Finanzamt führt.

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 04.05.2022 08:54:21 von Ute_Höpfner
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