Hallo zusammen,
ich habe den Fall einer rückwirkenden Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, bei der der übernehmende Rechtsträger sämtliche Anteile an der übertragenden Körperschaft erst im Rückwirkungszeitraum erworben hat.
Nun möchte ich gerne die KSt-Erklärung für die übertragende Gesellschaft machen und habe den neuen Anteilseigner eingetragen (ist ja wichtig für die Ausschüttung des steuerlichen Einlagekontos/der Gewinnrücklagen). Leider möchte das Programm das aber nicht, da es der Meinung ist, dass ein Anteilseigner, der erst nach Ende des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres (die Gesellschaft hört ja rückwirkend auf zu existieren) eintritt, irrelevant sei und deshalb nicht an das Finanzamt übermittelt wird.
Das ist für mich leider ein typischer Datev-Fall, bei dem das Programm sich für schlauer als der Steuerberater hält. Es wäre ja nett, wenn das Programm mich nur darauf hinweist, aber mir trotzdem die Möglichkeit lässt, selbst zu entscheiden, was ich dem Finanzamt wie mitteilen möchte.
Praktische Frage: Wie soll ich meine Steuererklärung machen?