Hallo zusammen,
ich habe Probleme bei Differenzen zwischen Anlage AVEÜR und Anlage EÜR.
Für einen Mandanten gibt es noch einen Sammelposten aus 2009 der leider nie vollständig abgeschrieben wurde. Bis zum Jahr 2012 wurde die Anlage AVEÜR in der ESt gepflegt und dann in 2013 plötzlich gelöscht und irgendwann 2016 oder so wieder angelegt.
Jetzt wurde aber ein WG aus dem Sammelposten "verschrottet" und wird demzufolge im Abschluss als Abgang mit Restbuchwert verbucht. Dieser Restbuchwert wird natürlich per Programmverbindung in die Anlage EÜR übergeben.
Leider holt sich die AVEÜR aber die Daten von Sammelposten nicht mehr ins Programm und ich habe dementsprechend eine Differenz die die elektronische Übermittlung unterbindet.
Manuell kann ich den Sammelposten auch nicht mehr anlegen. Dann im VZ 2020 ich maximal bis zum Sammelposten 2016 zurückkomme.
Wie bekomme ich den Sachverhalt am besten gelöst ohne die Programmverknüpfung für die Folgejahre ständig manuell korrigieren zu müssen?
Hallo NaJu2008,
bitte entschuldigen Sie die leicht verspätete Rückmeldung.
Im Dokument 1003162 finden Sie im Kapitel 3 die Lösung zu Ihrer Frage.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG