Hallo Datev,
gestern Abend habe ich die Erfassung des Fragebogens beendet, da mir noch Angaben fehlen. Eine Möglichkeit, den Fragebogen zu speichern, habe ich nicht gefunden und konnte nur hoffen, dass er gespeichert wird.
Heute früh wollte ich den Fragebogen wieder aufrufen.. aber wo? Digitale Kommunikation mit Institutionen? Fehlanzeige. Leistungsübersicht bei dem betreffenden Mandanten? Fehlanzeige.
Programmsuche: Da werde ich nach der Beraternr. gefragt, unter der Fragebogen erstellt werden soll:
Also Fragebogen neu anlegen und hoffen, dass dadurch nichts überschrieben wird. Dann kommt:
Ach so.. Ist das das geplante Verfahren, einen zum Teil erfassten Fragebogen wieder aufzurufen?
Aber zum Glück tauchen jetzt die Eingaben von gestern wieder auf.
Am Bildschirm verschwindet der untere Teil der Eingaben durch einen unnötigen Datevbalken
Jetzt würde ich das gerne dem Mandanten schicken, damit er die fehlenden Stellen ergänzt.
Das Vorschau PDF wird immer noch als Entwurf und zusätzlich rot als Testfall bezeichnet.
Wie erkläre ich dem Mandanten, dass er ein Testfall ist?
Leider werden die Felder, zu denen der Mandant mir noch Infos geben soll, nicht ausgegeben. Also trage ich da jetzt "Bitte ergänzen" ein oder 1,-, damit ich im PDF markieren kann, wo er etwas ergänzen soll.....
Leider kann ich ihm nicht den ganzen Fragenbogen mit allen auszufüllenden Fragen zukommen lassen, da nur die ausgefüllten Felder ausgegeben werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist das nicht akzeptabel (siehe Diskussion um die Freigabeerklärung, bei der der Mandant ausdrücklich im Formular gestellte Fragen nicht zu Gesicht bekommt, weil nur die ausgefüllten Felder ausgegeben werden.
War die Erstellung des Datev Fragebogens vielleicht eine Bachelorarbeit und gar keine Profiangelegenheit?
Freundliche Grüße
Ulf
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht.
Soweit ich es verstanden habe ist es tatsächlich eine Strategie der DATEV, erst mal unausgegorene Programmversionen anzubieten, die dann in der Praxis verbessert werden. Das scheint so ein neumodisches IT- betriebswirtschaftliches Zeugs zu sein.
Ich persönlich halte das für unprofessionell.
Sollte ich als Mandant von meinem Steuerberater als "Testfall" tituliert zu werden, würde ich auch die Stirn runzeln.
Keine Ahnung was sich DATEV dabei gedacht hat....
immerhin wird im September 2021 schon die Formularversion 2020 angeboten:
Warum da höchst nebulös "demnächst" steht und offensichtlich eine Übernahme in die "neue Vorjahresversion" nicht möglich ist, weiß vermutlich nur niemand....
Hallo Ulf,
hier die Rückmeldung meiner Kollegen der Fragebögen:
"Die Version 2020 war bis vor kurzem von der Finanzverwaltung nicht für die elektronische Übermittlung freigegeben. Aus diesem Grund nutzen die DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung derzeit die Version 2019.
Die Fragebögen sind nun von der Finanzverwaltung in der Version 2020 freigegeben worden. Die Umstellung der Version wird derzeit von unserer Seite vorbereitet."
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Wir verwenden daher noch die Gründungsfragebogen aus der Toolbox-Umgebung. Letzte Version ist vom 27.08.2021. Diese Excel -Dateien lassen sich immer zwischenspeichern und gehen dann halt per Fax oder Mail an's FA.
Hallo Frau Höpfner,
können Sie diese merkwürdige Jahresbezogenheit der Fragebögen erklären (lassen)? Den Fragebogen muss man m.E. innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs abgeben. Eine Jahresversion, die erst im Folgejahr freigegeben wird (wie bei den Veranlagungssteuern), macht somit gar keine Sinn. Und selbst wenn die Finanzverwaltung das so bezeichnet, wäre es sinnvoll auf eine solch verwirrende Bezeichnung zu verzichten
Und können Sie bitte auch noch abklären, warum es keinen "Speichern" Button gibt und warum Erfassung und Bearbeitung eines erfassten Fragebogens (mit Glück und Geduld) an unterschiedlichen Stellen zu finden sind?
Außerdem: Solange die Datev auf meine Frage nach 14Tagen immer noch nicht geantwortet hat, ärgert mich die Frage der Datev nach meinem Zufriedenheitsstatus ziemlich:
Hallo Ulf,
Ihr Thema hat kürzlich eine Antwort erhalten.
Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: workflow???
Datum: 26.08.2021 08:25
Hat sich Ihr Problem damit gelöst?
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Und noch etwas: Warum bemängelt die Rechtschreibprüfung Ihrer Community Software den Begriff Datev?
Viele Grüße
Ulf
Hallo,
Und noch etwas: Warum bemängelt die Rechtschreibprüfung Ihrer Community Software den Begriff Datev?
Die DATEV will groß geschrieben werden. Datev wird bemängelt, DATEV aber nicht. 🙂
🙂
Aktuell würde ich datev ja eher ganz ohne Großbuchstaben schreiben oder so Datef die Kollegen vom v haben nicht mitbekommen dass sie eigentlich zum Team gehören und haben die Urlaubsvertretung geschickt.
So inhomogen funktioniert deren Software leider