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Elektronische Übermittlung BZSt 2

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letzte Antwort am 09.04.2024 14:53:52 von Johannes_Maier
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Ja_Ma
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Hallo Community,

 

das BZSt hat veröffentlicht, dass die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen bezüglich § 138 Abs. 2 AO nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) in Papierform möglich war, am 28. Februar 2023 endet. Ab März muss eine elektronische Übermittlung der Daten über die bereitgestellte Schnittstelle erfolgen.

 

Bietet DATEV bereits eine Lösung zur elektronischen Übermittlung an?

 

Danke für euere Antworten.

metalposaunist
Unerreicht
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Dann bist Du wohl besser als DATEV informiert: Einreichung des Formulars BZSt 2 (§ 138 Abs. 2 AO) beim Finanzamt 

 

@Melanie_Koller: Hätte etwas anderes im Dokument erwartet. Oder habe ich das Falsche?  

 

Oder geht's hierum? Country by Country Reporting 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Koller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist,

sorry, aber ich kann inhaltlich nichts dazu beitragen. Die 🔎 in DATEV Hilfe-Center funktioniert korrekt und findet die Dokumente, die da sind. Ich frage bei den Steuer-Kollegen nach, ob sie sich das mal anschauen können.

viele Grüße

Melanie

viele Grüße Melanie Koller
Serviceprojekte/-prozesse | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Danke für den Hinweis, das genannte Dokument  Einreichung des Formulars BZSt 2 (§ 138 Abs. 2 AO) beim Finanzamt   bildet tatsächlich nur die Einreichung  des Vordrucks BZSt 2 in Papierform ab. 

 

Das Dokument wird zeitnah aktualisiert.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ute Höpfner

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ja_Ma,

 

für die elektronische Übermittlung der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2) gibt es derzeit keine Lösung von DATEV.

Eine mögliche Umsetzung wird geprüft, hierzu kann ich Ihnen aber noch keine Details nennen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ute Höpfner

DATEV eG

 

PS: Sorry, die Antwort habe ich versehentlich am Freitag nicht veröffentlicht, sondern nur den Entwurf gespeichert...

Isi
Beginner
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Hallo,

 

hat die Datev jetzt eine Lösung für die elektronische Meldung nach §138 AO?

 

Mit freundlichem Gruß

 

Isabelle

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Isabelle,

 

DATEV hat noch keine Lösung für die elektronische Mitteilung nach § 138 Abs. 2 AO.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

Alexander_H
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Guten Tag Herr Maier,

 

hat Datev nun eine Lösung für die Mitteilung nach § 138Abs. 2 AO bzw. wann ist mit der Lösung in etwa zu rechnen?

 

Die Finanzämtern fordern vermehrt die elektronische Übermittlung an.

 

Freundliche Grüße

Alexander Heese

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Heese,

 

nach derzeitigem Stand bietet DATEV voraussichtlich 2024 eine Lösung für die Mitteilung nach § 138 Abs. 2 AO an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Maier

DATEV eG

Alexander_H
Beginner
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Guten Tag Herr Maier,

 

steht nun ein Datum fest, ab wann die elektronische Übermittlung möglich ist?

 

Freundliche Grüße

Alexander Heese

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Heese,

 

ein konkretes Datum kann ich noch nicht nennen, es wird höchst wahrscheinlich das zweite Halbjahr 2024 werden.

 

Mit Freundlichen Grüßen

 

Johannes Maier

DATEV eG

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letzte Antwort am 09.04.2024 14:53:52 von Johannes_Maier
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