Hallo Community,
das BZSt hat veröffentlicht, dass die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen bezüglich § 138 Abs. 2 AO nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) in Papierform möglich war, am 28. Februar 2023 endet. Ab März muss eine elektronische Übermittlung der Daten über die bereitgestellte Schnittstelle erfolgen.
Bietet DATEV bereits eine Lösung zur elektronischen Übermittlung an?
Danke für euere Antworten.
Dann bist Du wohl besser als DATEV informiert: Einreichung des Formulars BZSt 2 (§ 138 Abs. 2 AO) beim Finanzamt
@Melanie_Koller: Hätte etwas anderes im Dokument erwartet. Oder habe ich das Falsche?
Oder geht's hierum? Country by Country Reporting
Hallo @metalposaunist,
sorry, aber ich kann inhaltlich nichts dazu beitragen. Die 🔎 in DATEV Hilfe-Center funktioniert korrekt und findet die Dokumente, die da sind. Ich frage bei den Steuer-Kollegen nach, ob sie sich das mal anschauen können.
viele Grüße
Melanie
Danke für den Hinweis, das genannte Dokument Einreichung des Formulars BZSt 2 (§ 138 Abs. 2 AO) beim Finanzamt bildet tatsächlich nur die Einreichung des Vordrucks BZSt 2 in Papierform ab.
Das Dokument wird zeitnah aktualisiert.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo Ja_Ma,
für die elektronische Übermittlung der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2) gibt es derzeit keine Lösung von DATEV.
Eine mögliche Umsetzung wird geprüft, hierzu kann ich Ihnen aber noch keine Details nennen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
PS: Sorry, die Antwort habe ich versehentlich am Freitag nicht veröffentlicht, sondern nur den Entwurf gespeichert...
Hallo,
hat die Datev jetzt eine Lösung für die elektronische Meldung nach §138 AO?
Mit freundlichem Gruß
Isabelle
Hallo Isabelle,
DATEV hat noch keine Lösung für die elektronische Mitteilung nach § 138 Abs. 2 AO.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Guten Tag Herr Maier,
hat Datev nun eine Lösung für die Mitteilung nach § 138Abs. 2 AO bzw. wann ist mit der Lösung in etwa zu rechnen?
Die Finanzämtern fordern vermehrt die elektronische Übermittlung an.
Freundliche Grüße
Alexander Heese
Guten Tag Herr Heese,
nach derzeitigem Stand bietet DATEV voraussichtlich 2024 eine Lösung für die Mitteilung nach § 138 Abs. 2 AO an.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Guten Tag Herr Maier,
steht nun ein Datum fest, ab wann die elektronische Übermittlung möglich ist?
Freundliche Grüße
Alexander Heese
Hallo Herr Heese,
ein konkretes Datum kann ich noch nicht nennen, es wird höchst wahrscheinlich das zweite Halbjahr 2024 werden.
Mit Freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier,
lt. Infodokument 1019666 soll ab Ende 2024 eine Lösung in DATEV implementiert werden.
Gibt es dazu schon einen genauen Termin?
Freundliche Grüße
Manuela Jachert
Hallo Frau Jachert,
einen genauen Termin kann ich noch nicht nennen. Aber für Dezember 2024 ist die Freigabe der Anwendung "Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO" geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier,
das Tool ist ja jetzt verfügbar.
Allerdings müssen wir dafür die Basisdaten online bereitstellen. Dies scheint jedoch nur für Kanzleien zu funktionieren?! Gibt es hier eine Lösung für Unternehmen?
Freundliche Grüße
Manuela Jachert
Hallo Frau Jachert,
Sie haben Recht, die Basisdaten online können nur von Kanzleien bereitgestellt werden.
An einer Lösung für Unternehmen wird gearbeitet, ich kann aber noch keinen Termin nennen.
Mit freundlichen Grüße
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier,
d.h. ich kann auch weiterhin meine 138 AO Meldungen nicht via DATEV erstellen, sondern muss mit ELSTER arbeiten?
Es wäre schön, wenn diese Info in den dazugehörigen Info-Dokumenten vermerkt wäre. Ich habe die Meldungen jetzt bewusst liegen lassen, um sie dann über DATEV (wo ja alle Stammdaten bereits vorliegen) zu erstellen 😑
Schade
Danke für die Rückmeldung
Freundliche Grüße
Manuela Jachert