Hallo Community, das BZSt hat veröffentlicht, dass die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen bezüglich § 138 Abs. 2 AO nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) in Papierform möglich war, am 28. Februar 2023 endet. Ab März muss eine elektronische Übermittlung der Daten über die bereitgestellte Schnittstelle erfolgen. Bietet DATEV bereits eine Lösung zur elektronischen Übermittlung an? Danke für euere Antworten.
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