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Berechnung Zugewinnausgleich Erbschaftsteuererklärung

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letzte Antwort am 28.10.2022 15:30:21 von Ute_Höpfner
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Tännithebeer
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Liebe Community,

 

mein Kollege und ich sitzen ratlos vor einer Berechnungsliste eines Zugewinnausgleichs.

 

Es geht um eine Erbschaftsteuererklärung. Unser Mandant ist 2021 verstorben. Zu Beginn der Ehe hatte er kein Vermögen. Während der Ehe hat er mehrere bebaute Grundstücke geerbt.

 

So haben wir das in die Erbschaftsteuererklärung eingetragen (Anfangsvermögen 0) und auch in dem Feld Hinzurechnungen nach § 1374 II BGB die Werte zum Zeitpunkt des Todes des Mandanten. 

 

DATEV hat alle Werte mit Indizes korrekt berechnet. Allerdings werden in der Berechnungsliste nicht die Werte des Anfangsvermögens zum Zeitpunkt des Erbes AN unseren Mandaten hinzugezogen, sondern die zum Zeitpunkt seines Todes (also die aktuellen Werte des Grundvermögens) DATEV zieht also von den aktuellen Werten der Grundtücke wiederum die aktuellen Werte ab, sodass ein Zugewinn von 0 dabei entsteht. 

 

Normalerwiese müsste DATEV doch die alten Werte (Hinzurechnung Anfangsbestand nach § 1374 II BGB ) von den neuen Werten abziehen, um den Zugewinn korrekt zu berechnen. Oder nicht?

 

Ist dieser Gedanke nicht korrekt? Haben wir irgendwo Werte in die falschen Zeilen eingegeben? 

 

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Voraus.

 

Liebe Grüße

Tanja

oliverstippe
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gelöscht. 

 

Wurden denn zwei verschiedene Werte erfasst?

 

Edit: Sorry, hatte die Indexierung nicht auf dem Schirm.

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christiankunz
Aufsteiger
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Was der Verstorbene z. B. im Jahr 2000 geerbt hat, wird mit dem Wert des Jahres 2000 zum Anfangsvermögen hinzugerechnet und ab 2000 auch indexiert. Die Wertsteigerung des Grundstücks ab 2000 wird aufgespalten: soweit sie der Steigerung der Lebenshaltungskosten entspricht, gehört sie zum (indexierten) Anfangsvermögen; was darüber hinausgeht, ist Zugewinn.

 

Grüße aus München

Tännithebeer
Beginner
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Hallo Oliver,

 

das kann ich nicht genau sagen, mein Kollege hat alles eingetragen und hat mich dann um Hilfe gebeten. Kannst du mir sagen inwiefern das das Problem sein könnte? Dann schaue ich mal nach, ob es so eingetragen ist wie du vermutest. 🙂

 

Danke

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Tännithebeer
Beginner
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Hallo Christian,

 

danke für deine Antwort.

 

Mir geht es aber eher darum wie man es in dem DATEV Formular eingetragen werden muss, damit DATEV es richtig rechnet.

 

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christiankunz
Aufsteiger
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So haben wir das in die Erbschaftsteuererklärung eingetragen (Anfangsvermögen 0) und auch in dem Feld Hinzurechnungen nach § 1374 II BGB die Werte zum Zeitpunkt des Todes des Mandanten.

Hinzugerechnet werden doch nicht die Werte zum Todeszeitpunkt des Mandanten, sondern die Werte zum Zeitpunkt des Erbfalls, der dem Mandanten den geerbten Vermögenszuwachs beschert hat.

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Tännithebeer
Beginner
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Hallo Christian,

 

sowas blödes, habe mich vertippt. Die Werte haben wir wie du beschrieben hast eingetragen. Die Werte zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Erbanfall unseres Mandanten. 

 

Irgendwie nimmt DATEV diese Werte aber nicht, sondern die "neuen" Werte.

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Basiert die Wertsteigerung nur aus der Indexierung oder habt Ihr einmal den Wert zum Zeitpunkt des Erbanfalls und einen zweiten Wert zum Todeszeitpunkt des Mandanten erfasst?

 

Wenn die Wertsteigerung nur durch die Indexierung resultiert, dann fällt kein Zugewinn an wie @christiankunz schon geschrieben hat.

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Tännithebeer
Beginner
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Hallo Oliver,

 

die Wertsteigerung erfolgt wohl aus der Indizierung. Okay, vielen Dank ihr zwei, @oliverstippe @christiankunz.

 

Dann schaue ich mir das mal genauer an.

 

Liebe Grüße

 

Tanja 

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Tännithebeer
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich muss jetzt doch nochmals nachfragen 🙂

 

Wir haben die Werte des Finanzamts erhalten. Wo muss ich diese im Formular denn eintragen, dass keine Indizierung stattfindet? 

 

Danke nochmal 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tännithebeer,

 

zu Ihrer Frage der Erfassung (und Berechnung) des Zugewinnausgleichs im Programm DATEV Erbschaftsteuer helfen wir Ihnen im  Programmservice gerne weiter.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 28.10.2022 15:30:21 von Ute_Höpfner
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