Hallo Herr Schmitz, hier die Rückmeldung meiner Kollegen von Post, Fristen und Bescheide zum Thema "Übermittlungsdatum von Einsprüchen": Nein, Sie können den Zeitpunkt, wann die Übermittlung von DATEV an die Finanzverwaltung erfolgt nicht auslesen. Sie können sich jedoch im elektronischen Einspruch über die Spalte „übermittelt am“ das Datum anzeigen lassen, wann Sie den Einspruch an DATEV übermittelt haben. Die Übermittlung von uns (DATEV) an die Finanzverwaltung erfolgt am gleichen Werktag täglich um 16:00, 21:00 und 23:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur um 23:30 Uhr. Zwischen 23:30 Uhr und 0:00 Uhr nimmt das DATEV-Rechenzentrum keine Einsprüche entgegen. Die Übermittlung muss am nächsten Tag neu angestoßen werden. Was ist weiterhin wichtig zu wissen? Als Nachweis für einen erfolgreichen Transfer bekommen Sie von der Finanzverwaltung ein Transferticket rückübermittelt und steht in der Übersicht des elektronischen Einspruchs in der Spalte „ELSTER-Transfer-ID“ . Dieses können Sie bei der Finanzverwaltung vorweisen, da diese ID von der Finanzverwaltung nur bei erfolgreichem Eingang rückübermittelt wird. Sollten Sie darüber hinaus noch Hilfe benötigen, schicken Sie uns bitte an die Anwendung Post, Fristen und Bescheide einen Servicekontakt. Wir rufen Sie dann an. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG
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