Hallo zusammen,
ich hänge mich mal an diesen älteren Beitrag, da er mir am passendsten zu sein scheint.
Sind die Infos der bisherigen Beiträge noch aktuell?
Aktuelles Problem: FA behauptet im Mantelbogen wäre der Haken bei "Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter" nicht gesetzt gewesen.
Gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, dass der Haken bei/vor der Datenübermittlung gesetzt war?
Vielen Dank
Beste Grüße
A.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Besser wäre es gewesen einen neuen Thread zu eröffnen.
Zur Frage.
Um es mit den Worten von Radio Eriwan zu beantworten: Im Prinzip ja.
Wenn die Erklärung, egal in welchem Format, vorliegt, steht da die Telenummer drauf. Es kann jetzt mittels Daten holen - Ester Status die Übermittlung abgefragt werden. In dem Rückmeldedatensatz steht die Telenummer, der Eingang beim FA und das Transferticket. Sind die Telenummern der ausgedruckten Erklärung und des Datensatzes gleich wurde der Inhalt korrekt und vollständig übertragen. Um den Inhalt des Datensatzes zu dokumentieren lege ich das Freizeichnungsdokument mit ab (früher komprimierte Erklärung).
Vielen Dank für die Antwort.
Ich komme gerade leider nicht dazu mir das in ausgedruckter Version anzusehen (Rückmeldedatensatz).
Dennoch eine kurze Frage:
Ist es nicht so, dass auf dem gedruckten Mantelbogen diese Zeile gar nicht mehr angezeigt wird, ich demnach also auch keinen Nachweis habe, dass der Haken vor der Übermittlung gesetzt wurde?
Wenn der gute alte Mantelbogen ausgeruckt und abgelegt wird findet sich die Telenummer auf der ersten Seite senkrect links, so wie hier:
In dem Freigabeprotokoll findet sich die Telenummer auf jeder Seite, auf der Seite 2 mit Bekanntgabevollmacht:
Hallo,
die so genannte "Einmalbekanntgabevollmacht" wird auch im Formulardruck (ESt 1A) berücksichtigt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Es geht hier um die Nichtbeachtung derselben durch das FA und den Nachweis der Übermittlung = Fristenproblematik.
Vielen Dank für die Antworten.
Exakt - die "Einmalbekanntgabevollmacht" wird aber ja nur angekreuzt wenn dem FA keine Vollmacht vorliegt. Deshalb wurde dort auch kein Haken gesetzt.
Unter dieser Reihe besteht aber die Möglichkeit bei "Der Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter" einen Haken zu setzen. Und dieser Haken wurde gesetzt. Und das sieht man auf dem Ausdruck dann leider nicht.
Der Haken ist nur als Arbeitserleichterung für das FA zu sehen. Liegt eine Vollmacht dem FA vor ist diese zu beachten (§ 122 (1) S.4 AO), egal ob der Haken gesetzt ist oder nicht.
Hallo,
für die Berücksichtigung der "Einmalbekanntgabevollmacht" ist es erforderlich, dass im Formular ESt 1A auch der Haken für die Empfangsvollmacht als solche gesetzt ist. Das von Ihnen genannte Kontrollkästchen dient nur der Vorbelegung der Beraterstammdaten.
Ich denke, dass es in Ihrem Fall daran liegen wird - also keine Vollmacht im Rahmen der Erklärung dem Finanzamt mitgeteilt wurde.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Okay, danke.
Nichtsdestotrotz wurde der gesetzte Haken vom FA abgestritten.
Bezüglich der Vollmacht scheiden sich im Moment die Geister.
Umzug, neue Steuernummer etc.
Datensatz wurde in der Datenbank angelegt, wurde übermittelt, soweit auch freigegeben ("VaSt Abruf erlaubt beim Finanzamt" - "Ja") allerdings fehlt die neue Steuernummer, sie war beim Einpflegen in die Datenbank noch nicht vergeben, bzw. bekannt und wurde dem Steuerberater auch nicht bekanntgegeben.
Seltsam ist, dass manche Finanzämter geänderte/neue Steuernummern einpflegen, andere wiederum nicht.