Guten Tag zusammen,
es mag sein, dass meine Kollegin und ich uns gerade etwas blöd anstellen, aber wir kommen einfach nicht dahinter, wo wir eine Zahl erfassen können, die dann im Gewerbesteuerformular in der Zeile 36 ausgeworfen wird. Es geht hier um die "von der Gewerbesteuer befreiten Anteile am Gewinn aus Gewerbebetrieb".
Vielleicht ist hier ja ein schlauer Fuchs, der auf Anhieb des Rätsels Lösung parat hat.
Wir sagen schon mal dankeschön und wünschen einen angenehmen Feierabend
Dajana
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Dyballa,
können Sie ergänzend noch mitteilen, um was für ein Unternehmen es sich handelt (Rechtsform) und nach welcher Vorschrift die teilweise Steuerbefreiung greift?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Frau Dyballa,
sie müssen erst in Zeile 35 angeben nach welcher Nummer des § 3 GewStG der Gewinn von der Gewerbesteuer befreit ist, dann können Sie auch eine Zahl in die Zeile 36 des Formulars eintragen.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Hallo Frau Dyballa,
für den Fall, dass Sie sich im Programm Körperschaftsteuer (mit Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften) befinden, trifft die Antwort von Frau Fitschen zu (vielen Dank dafür!).
Für den Fall, dass Sie sich aber im Programm Gewerbesteuer (für Einzelfirmen und Personengesellschaften befinden, gilt folgendes:
Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung läßt bei den Rechtsformen zu natürlichen Personen und Personengesellschaften eine Übermittlung zu GewSt 1 A Zeile 35 und 36 nicht zu. Aus diesem Grund haben wir im Programm Gewerbesteuer (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) die beiden Felder für die Eingabe gesperrt.
Eine Anpassung in 2017 ist nicht geplant, auch das ELSTER-Modul wurde diesbezüglich nicht angepasst.
Für den VZ 2018 werden wir im Programm Gewerbesteuer die Zeilen 35 und 36 erfassen lassen, so dass zumindest das Formular mit den Angaben gedruckt werden kann.
Ob sich die Zeilen 35 und 36 im VZ 2018 elektronisch übermitteln lassen, kommt auf das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung für 2018 an. Dazu können wir Stand heute keine Aussage treffen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Leider ist hier auch die Zeile 35 grau unterlegt und somit nicht bearbeitbar - gibt es da einen Trick? Gesehen haben wir das Feld auch...
Es handelt sich um einen Pflegedienst (GbR), der u. a. Umsätze nach § 3 Nr. 20 GewStG erzielt.
Hallo Frau Dyballa,
bitte beachten Sie diesbezüglich die zwischenzeitliche Antwort von Frau Höpfner (Variante ab Absatz 2).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Sehr geehrte Frau Höpfner,
vielen Dank für Ihre Antwort, dies ist genau der Fall. Damit können wir aber die Sache abschließen.
Freundliche Grüße
Dajana Dyballa
Und danke auch an die beiden anderen Antwortgeber.
Kann es sein das in 2020 die Übermittlung bei Eingabe in Zeile 35 und 36 immer noch nicht möglich ist?
Hallo B_Hermann,
richtig, das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung sieht auch für die Erhebungszeiträume 2019 und 2020 noch keine Übermittlung der Gewerbesteuererklärung vor, wenn in den Zeilen 35 und 36 von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft Eintragungen vorgenommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
d. h. Die Erklärung muss per Papier eingereicht werden?
Hallo w_paul,
ja, in dem Fall kann die Gewerbesteuererklärung eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft nur per Papier eingereicht werden.
Für den Erhebungszeitraum 2021 hat sich daran nichts geändert, nur dass die Zeilennummern im Formular GewSt 1 A jetzt 42 und 43 lauten.
Im Programm selbst kommt folgender Fehler in der Berechnungsliste "Fehler und Hinweise":
Im vorliegenden Fall wurden im Formular GewSt 1 A in Zeile 42 Angaben zur partiellen Steuerpflicht nach § 3 GewStG erfasst. Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung unterstützt diese Fallkonstellation nicht. Die elektronische Datenübertragung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG