Hallo Frau Dürr, nein die Teilnahmeerklärung benötigt die Bank nicht (kostet idR ja auch extra). Der Mandant MUSS aber die Kontoumsätze abrufen, sonst haben Sie keine Kontoumsätze! Bitte beachten Sie auch diesen Beitrag hier: Kein Abruf Bankkontoumsätze nach Umstellung auf EBICS mehr anscheinend deaktivieren manchen Banken RZ-Bankinfo, wenn EBICS eingesetzt wird. Zur Abspeicherung des PINs: Datenschutztechnisch haben Sie natürlich recht, dass es sicherer ist, wenn der Haken nicht gesetzt wird. Allerdings legt das Thema einem auch viele Steine in den Weg und viele ziehen den Komfort dem Datenschutz vor. Setzt der Mandant den Haken nicht, weiß ich gerade nicht, ob der Abruf über den Zahlungsverkehr überhaupt funktioniert, zu mindestens müsste der Mandant die Kontoumsätze immer manuell abrufen. Das wird sehr gerne vergessen und verursacht daher gerne zusätzlichen Aufwand, der irgendwie seinen Weg früher oder später auch auf die Rechnung findet. Ich sehe die Speicherung des PINs relativ entspannt. Das Auslösen von Überweisungen erfolgt grundsätzlich nur per 2FA, daher gibt es immer noch eine weitere Sicherheitskomponente auf die die Kanzlei keinen Zugriff hat. Zu Google Chrome: Ich meine mich zu entsinnen, dass der Aufwand bei der DATEV einen Browser für DATEV Programme abzusichern, recht hoch ist. Google Chrome ist besonders, wenn man eine Vielzahl an Nutzern erreichen möchte, die beste Lösung. Die Verbreitung ist am höchsten (hat ja irgendwann Firefox vom Treppchen gestoßen) und es gibt Varianten für alle Betriebssysteme, sogar Linux mit Chromium. Zudem (wie man hier im Forum lesen kann) hat Microsoft seinen neuen Edge ja mehr oder weniger auch schon auf der Abschussliste und testet gerade einen Edge Browser auf der Basis von Google Chrome. Daher ist Chrome die rein logische Wahl 🙂
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