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Recht zum hochladen von Lohn-Unterlagen dem Mandant einräumen ohne das Mandant Einsicht in Lohn-Akte hat

Offen
letzte Antwort am 20.06.2023 23:52:39 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
MoeWueMK
Einsteiger
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Ich hätte gerne die Möglichkeit dem Mandant das Recht zum hochladen von Lohn-Unterlagen einzuräumen, ohne dass die Lohn-Unterlagen von Mandant bearbeitet oder eingesehen werden können.

 

Es gibt doch so einige Notizen in den Lohnakten, welche nicht unbedingt für den Mandanten bestimmt sind.

 

Ferner könnte der Mandant den Posteingang leeren und somit würden die neuen Lohn-Unterlagen nicht mehr zur Bearbeitung bereit stehen.

 

Vielen Dank vorab!

Status: Offen
22 Kommentare
jjunker
Allwissender
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@Nina_Naßler da kommen die jenigen welche es nicht können, nicht wollen, wollen aber nicht können dann auf uns zu.

 

Und wir müssen dann Antworten liefern und wieder wissen wie sieht wo welche Maske aus und wo muss man hin. Das Design wird gefühlt alle 18 Monate angepasst....

Bitte diesen Unternehmens internen Kram optional mit in der RVo anzeigen.

 

Wer kennt den Mandanten? DATEV oder der Berater vor Ort? Damit könnte man im Vorfeld schon festlegen, wer darf was, wem traue ich was zu...

Wenn man den Leuten zuviele Möglichkeiten gibt dann kommt bei einigen Chaos raus. Wer darf das dann wieder aufräumen? Daniel magst du die Frage beantworten?

metalposaunist
Unerreicht
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@jjunker schrieb:

Daniel magst du die Frage beantworten?


Nö? Sind immer wir. Gibt auch eigentlich technisch affine Mandanten, die aber auch GetMyInvoices nicht so nutzen, wie es von fino mal angedacht war und wie es sinnvoll ist. Auch da müssen wir im Vorsystem schon den Mandanten schulen, damit das nicht wie Kraut & Rüben bei uns ankommt und wir so buchen als wäre es Papier.

 

Die Idee ist gut aber im DATEV Kosmos nicht machbar. Da lebe ich lieber den #Service Gedanken und übernehme so viel als möglich für den Mandanten, damit's effizient ist. 

 

Und wenn man den Prozess von vorn denkt, braucht das Mandat DATEV Medien bei einem neuen Mitarbeiter. Der mIDentity kann durch den Mandanten bestellt werden. Das SmartLogin kann das Mandat nur mittels Papier einrichten, weil die SmartLogin Administration für ihn gesperrt ist, oder @Nina_Naßler? Und selbst dann muss man doch diese neue Person dann der DUO Gruppe zuweisen, damit diese überhaupt das Recht Belegfreigabe online hat, oder?

 

Heißt, der Berater ist in dem Szenario so oder so involviert, oder? Warum soll der dann halbe Arbeit machen, wenn er eh schon im Prozess mit drin ist? Die 2 Klicks mehr bringen niemanden um 😅. Gut, ich bin wieder gedanklich vom Planeten Mars. Ich weiß 😶

 

Bei flowwer und GMI bin ich wieder fein: da kann das Mandat alles selbst machen: neuen Benutzer anlegen, Rechte selbst vergeben, sich selbst um alles kümmern. Passt. Da bin ich als Berater dann wirklich raus.