Hallo, einer unserer wenigen Mandanten, die das Kassenarchiv online im Einsatz haben, hat jetzt die Mitteilung bekommen, dass er bis 30.09. die Zahlungsart des Kassenarchivs von 'Kauf auf Rechnung' auf 'paypal' oder 'Kreditkarte' ändern muss, ansonsten wird sein Vertrag zum 31.12.2024 gekündigt. Auch wenn DATEV einen Zahlungsdienstleister eingeschaltet hat und nicht direkt hierfür verantwortlich ist: Diese Vorgehensweise wird als sehr kundenunfreundlich (seitens der DATEV) eingestuft! Es gibt durchaus noch Mandanten, die keine betriebliche Kreditkarte und auch kein paypal-Konto haben. Und wenn ich dann daran denke, dass ich ein paypal-Konto immer noch nicht in DUO einbinden kann, kann ich nur den Kopf schütteln. Außerdem: Der Mandant ist Vertragspartner der DATEV, nicht des Zahlungsdienstleisters, und hat für verschiedene DATEV-Leistungen unterschiedliche Zahlungsmethoden - die 'normale' DATEV-Rg. wird per Sepa-Lastschrift eingezogen, die fürs Kassenarchiv muss per Kreditkarte oder paypal gezahlt werden. Folgende Bitte/Frage an die DATEV habe ich: 1. Bitte versuchen Sie Einfluss auf Ihren Zahlungsdienstleister zu nehmen und beenden Sie diesen Blödsinn 2. Wann kann mit der Paypal-Anbindung in DUO gerechnet werden? Vielen Dank!
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