Hallo,
unser Mandant hat Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen im Einsatz und schreibt mit Auftragswesen E-Rechnungen. Ebenfalls im Einsatz ist ELO for DATEV.
Seit auf E-Rechnung umgestellt wurde, lassen sich rechnungsbegründende Anhänge nicht aus ELO anhängen. Diese müssen mühselig aus Elo zwischengespeichert und dann angehängt werden. Lt. Mandant werden regelmäßig Updates von Elo gefahren (und gezahlt). Lt. Aussage des Systempartners muss ein weiteres Update auf ELO 23 installiert werden, Kostenpunkt 4T€ und eine weitere Software (welche konnte man mir leider nicht sagen) muss her.
Wie ist Eure Einschätzung, hat jemand bereits Erfahrungen mit dem Thema?
Danke und liebe Grüße
Mechthild
Hallo, zu Elo kann ich nicht viel sagen, dafür aber einiges zu den rechnungsbegründenden Unterlagen.
Zunächst muss man wissen, was beim Versenden eines als E-Rechnung gekennzeichneten Beleges mit rechnungsbegründenden Unterlagen aus Auftragswesen (Mittelstand faktura) heraus passiert:
Es entstehen derzeit immer (egal ob das Zielformat eine ZUGFeRD oder XRechnung ist) 2 Dateien, die an den E-Rechnung Server übermittelt werden, eine XML Komponente (strukturierte Daten) und eine Sichtkomponente (PDF)
Sollten rechnungsbegründende Unterlagen mit gesendet werden, findet man diese als Binärdaten in der XML Datei:
Jetzt gibt es hinsichtlich dieser Thematik folgende Einschränkungen, mit der Auftragswesen zurecht kommen muss:
Aufgrund dieser genannten Tatsachen ist es daher nachvollziehbar, dass das Hinzufügen der Anlage aus dem Dateisystem stattfindet und nicht aus einem beteiligten Dokumentenmanagement (wie Elo oder die DATEV Dokumentenablage), weil es bei mehreren re.-begründenden Unterlagen notwendig ist, diese in 1 PDF zusammenzufassen und u.U. auch noch hinsichtlich der Anzeigequalität zu konvertieren, um die maximale Größe von 6MB nicht zu überschreiten. Somit müsste man in diesen Fällen sowieso die entsprechenden Dateien ins Dateisystem exportieren und dort so bearbeiten, dass diese als eine re.-begründende Unterlage angehangen werden kann.
Dieser Zwischenschritt ist zugegebenermaßen nicht gerade benutzerfreundlich, lässt sich aber aufgrund der o.g. Einschränkungen derzeit nicht vermeiden. Zumindest muss man sich nicht darum kümmern, eine "aufbereitete" re.-begründende Unterlage wieder zurück in sein Dokumentenmanagement System zu importieren. Diese hängt bei erfolgreicher Verarbeitung und Abholung vom E-Rechnung Server an der E-Rechnung mit an und wird dann auch mit im DMS archiviert.