Hallo zusammen, vielleicht hat noch jemand den exotischen Fall eines - Firmenwagens mit Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und - Firmenrads zusätzlich zum Arbeitslohn Wir standen jetzt vor der Thematik, dass für den Firmenwagen keine Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte mehr abgerechnet wurden, mit dem Fehlerhinweis, dass 180 Einzelfahrten erreicht sind. Für uns unerklärlich, da mit dem Firmenwagen in unserem Fall nur 9 Fahrten pro Monat durchgeführt werden, d. h. bis einschließlich Oktober 90 Fahrten (9 Fahrten x 10 Monate = 90 Fahrten < 180 Fahrten). Lt. DATEV erhöht das Firmenrad die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte: Bei uns seit April - Oktober: 7 Monate x 15 Fahrten = 105 Fahrten. Folglich wurden mit der Lohnabrechnung Oktober die 180 Tage (90 + 105 = 195) überschritten. Ein Verweis folgt auf Dokument 5303259 Kapitel 6: Wichtige Hinweise für die Abrechnung nach Einzelbewertung Bei der Einzelbewertung wird die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte automatisch auf jährlich 180 Fahrten begrenzt. Für darüber hinaus abgerechnete Fahrten ermitteln die Lohnprogramme keinen geldwerten Vorteil. Die Anwendung der Einzelbewertung - oder der 0,03 % Methode muss für jedes Kalenderjahr einheitlich für Fahrzeuge festgelegt werden, die der beschäftigten Person alle zugeordnet werden. Wenn mehrere Fahrzeuge ohne Nutzungsende zugeordnet sind und nur für ein Fahrzeug die Einzelbewertung aktiviert ist, zählen für die anderen Fahrzeuge automatisch 15 Fahrten, auch wenn kein geldwerter Vorteil abgerechnet wird. Deshalb bei versehentlicher Zuordnung oder Wechsel der Bewertungsmethode auf die richtige Korrektur achten. Für das Firmenrad kann aber auch keine Einzelbewertung der Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte gewählt werden, was auch richtig ist: Ein gesonderter Vorteil für die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird nicht angesetzt. Durch die 1 % Regelung sind sämtliche Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten bei doppelter Haushaltsführung abgegolten. Kann es richtig sein, dass das Firmenrad den geldwerten Vorteil des Firmenwagens beeinflusst? Für erhellende Gedanken bin ich dankbar. Daniel Kühn
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