Hallo Herr Kolberg, grundsätzlich sehe ich das so wie Sie - allerdings halte ich ein "Standard-Prüfer-Profil" für nicht machbar. Hier ist der Berufsträger allein in der endgültigen Verantwortung und der Umfang des Zugriffes ist je Sachverhalt und auch in Hinblick auf die Kanzlei-Organisation ja nun recht unterschiedlich. Als Beispiel: Wenn Sie hier in der Community eine Umfrage starten würden, wer seine Handakten sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form, z. B. in der Dokumentenablage, pflegt und wie kanzleiintern die notwendige Zuordnung sicher gestellt wird, bin ich mir sicher, dass es hier eine sehr lange Liste der jeweiligen Vorgehensweisen geben wird. Klar, ein Standard-Profil mit "ohne Handakte-Dokumente" wäre toll, hilft aber demjenigen nicht, der die Zuordnung zur Handakte vielleicht mit der Ordner-Struktur abbildet oder die Kennzeichnung als Handakte nicht konsequent umsetzt. Ich denke wir gehen alle mit dem Grundsatz "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" konform. Da ist eine sorgfältige, ggf. "händische", Auswahl der Daten m. E. unabdingbar. Hier spielen neben der technischen Seite zudem ja auch berufs- und strafrechtliche Aspekte eine Rolle. Daneben steht natürlich auch die eigene "philosophische" Ansicht im Raum, ob bei Prüfungen ein Z1-Zugriff überhaupt gewährt werden soll. Ich vertrete hier die Auffassung, dass der Z1-Zugriff in der Kanzlei die absolute Ausnahme sein sollte - aber wie geschrieben, ist das natürlich Ansichtssache... Viele Grüße Christian Wielgoß
... Mehr anzeigen