Hallo Herr Spannknebel, die Einzelwerte zu den in den Steuerprogrammen erfassten IAB können aktuell ohnehin nicht im Rahmen der ELSTER-Erklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Insofern nutze ich die Möglichkeit der Einzelerfassung nur in den Fällen, in denen die IAB nicht im Rechnungswesen-Programm gepflegt werden, um eine entsprechende Liste im Steuerprogramm zu erhalten. Das ist aber der Ausnahmefall. Durch die zusätzliche Erfassung der Einzelwerte (selbst mit eventueller zukünftiger Schnittstelle) gibt es m. E. keinen Vorteil, solange diese Angaben nicht im ELSTER-Verfahren unterstützt werden. Bei der E-Bilanz gehe ich wie folgt vor: 1. Übernahme der steuerlichen Gewinnermittlung aus dem Steuerprogramm in den E-Bilanz-Assistenten. 2. Im Berichtsbestandteil "steuerlicher Erläuterungsbericht" füge ich die Entwicklung der IAB und ggf. der Sonderabschreibung ein (Öffnen der Auswertungen mit Excel und dann kopieren und einfügen). In den Fällen, in denen ohnehin noch Unterlagen in Papierform (z. B. Steuerbescheinigungen) ans Finanzamt gesendet werden, füge ich die Rechnungswesen-Auswertungen zum IAB/zu den Sonder-AfA zusätzlich in Papierform bei. Viele Grüße Christian Wielgoß
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