Hallo zusammen, unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten, Register Baunebengewerbe muss der Urlaubsanspruch von 25 Tagen erfasst werden, damit der Urlaubsprozentsatz sowie der Urlaubsanspruch richtig berechnet wird. Wenn der Mitarbeiter zusätzlich 5 Urlaubstage vom Arbeitgeber erhält, können diese Tage nur mit der Stammlohnart 101 und das zusätzliche Urlaubsgelt mit der Stammlohnart 110 abgerechnet werden. Bei Stammlohnart 110 muss unter Lohnveränderung der Prozensatz von 15% eingetragen werden. Ein Ausweis der 5 zuätzlichen Urlaubstage in der Baulohnstatistik ist nicht möglich. Diese zusätzlichen Urlaubstage können nur als Hinweistext auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
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