Guten Morgen,
für einen Arbeitnehmer erlischt der Anspruch auf Krankengeld und im Anschluss wird Arbeitslosengeld durch den zuständigen Leistungsträger gewährt. Muss man trotzdem weiterhin die eAU abfragen/abrufen?
Herzlichen Dank für die Hilfe 🙂
VG Tom
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Tom,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
@ToNeH schrieb:Guten Morgen,
für einen Arbeitnehmer erlischt der Anspruch auf Krankengeld und im Anschluss wird Arbeitslosengeld durch den zuständigen Leistungsträger gewährt. Muss man trotzdem weiterhin die eAU abfragen/abrufen?
Bei Ihrer Konstellation handelt es sich sicherlich um eine Aussteuerung mit Bezug von Arbeitslosengeld, oder? Also der Fall, der in diesem Dokument beschrieben ist:
► Ende des Krankengeldbezugs oder Aussteuerung für einen Arbeitnehmer erfassen - DATEV Hilfe-Center
Ich meine mich erinnern zu können, dass die AU-Zeiten dem Jobcenter gemeldet werden müssen, da es sich hier zwar um eine Transferleistung der Arbeitsagentur handelt, diese aber nicht wegen des Endes eines Arbeitsverhältnisses, sondern wegen des Wegfalls einer anderen Entgeltersatzleistung (Krankengeld) bewilligt wird.
Sobald der Grund (Krankheit) wegfällt, erlischt auch der Anspruch gegenüber dem Jobcenter, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, denn der AN muss nach dem Ende der Fehlzeit wieder angemeldet werden (Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses).
► Fehlzeiten in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center, Punkt 2.2.2
Dadurch ergibt sich meiner Meinung nach, dass durch den AG (oder dessen Lohnabrechner) kein Abruf erfolgen muss, da dies bereits durch die Arbeitsagentur passiert.
Und, ohne jetzt die DEÜV und andere Dokumente durchgearbeitet zu haben:
Da das Beschäftigungsverhältnis (nicht Arbeitsverhältnis) mit dem Meldegrund 30 zu einem bestimmten Datum beendet wird, könnte der Abruf von Fehlzeiten nach diesem Datum bereits an technischen Abläufen scheitern, denn für ein beendetes Beschäftigungsverhältnis sind Fehlzeiten irrelevant.
Guten Morgen Herr Preuss,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Antwort. Sie hat mir sehr geholfen. Die empfohlenen Dokumente werden gerade von mir bearbeitet. Ich werde mit dem AN in Kontakt bleiben. Die RV hat in der Zwischenzeit auch schon eine gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) angefordert.
Viele Grüße Tom