Hallo, wie Sie bereits richtig schreiben, kann ein Mandantenübertrag nur auf eine Mandantennummer erfolgen, die im Rechenzentrum noch nicht existiert bzw. abrechnet wurde. Sie haben in Ihrem Fall zwei Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können: Zum Einen kann die Abrechnung auf der Mandantennummer fortgeführt werden, auf der sie derzeit läuft. In diesem Fall kann die Übernahme der übertragenen Daten nicht erfolgen und Sie können die Werte, die vom Vorberater abgerechnet wurden, vortragen. Wie Sie dabei vorgehen, finden Sie unter der Dokumentennummer 1002635 "Vortrag von Lohnkontowerten bei unterjährigem Beginn der Abrechnung". Den Datenübertrag sollten Sie trotz allem auf eine freie Mandantennummer vornehmen lassen, sodass Sie im Falle einer Prüfung auf die notwendigen Auswertungen zugreifen können. Zum Anderen können Sie die übertragenen Daten auf einer neuen Mandantennummer einspielen lassen, auf der Sie den Lohn Monat für Monat nochmals abrechnen. Die bereits erstellen Abrechnungen und Meldungen müssen in diesem Fall storniert werden. Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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